Die Pflege eines unheilbar erkrankten Kindes verändert den Alltag der Eltern und lässt die Geschwister oft zu kurz kommen. Kinderhospize stehen betroffenen Familien mit fachlicher Unterstützung, konkreter Hilfe und Entlastung in der Pflege zur Seite. Am 10. Februar 1990 gründeten sechs Familien den Deutschen Kinderhospizverein e.V. und boten damit erstmalig in Deutschland Betroffenen die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt es sehr, dass sich in Deutschland die Hospizbewegung mit der Hilfe von viel mitmenschlichem Engagement so stark weiterentwickelt hat und seitdem zahlreiche stationäre und ambulante Kinderhospize entstanden sind. Auch der Gesetzgeber hat mit der Reduzierung des Eigenkostenanteils von Kinderhospizen auf fünf Prozent zur Stärkung der Hospizarbeit beigetragen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Miriam Gruß, erklärt: „Es gibt viele Wege, die erkrankten Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Neben dem aktiven ehrenamtlichen Engagement brauchen Kinderhospize und die betroffenen Familien finanzielle Unterstützung. Als Gesellschaft ist es unsere Aufgabe, ihnen zu zeigen: Ihr seid nicht allein!“