Das Verwaltungsgericht Berlin hat die von der Bundestagsverwaltung im NPD-Rechenschaftsbericht von 2007 festgestellten Unrichtigkeiten der Sache nach bestätigt.
Die NPD hat insbesondere durch ihre falschen Angaben hinsichtlich der Höhe der staatlichen Zuwendungen in 2007 dem verfassungsrechtlichen und parteiengesetzlichen Gebot der Transparenz nicht entsprochen.
Soweit die an unterschiedlichen Stellen des Rechenschaftsberichts aufgetretenen Unrichtigkeiten in einem inneren Zusammenhang stehen war das Verwaltungsgericht Berlin der Auffassung, dass diese nicht gesondert zu sanktionieren wären. Die Bundestagsverwaltung wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.