Unterschiedlich bewerteten Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 14. Januar den Gesetzentwurf der Regierung gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG - 15/1487). Ziel der Initiative ist es, dem Verbraucher einen gebührenden Stellenwert im modernen Lauterkeitsrecht zu schaffen. Kernpunkte sind neben der geplanten Gewinnabschöpfung für Mehrerlöse durch unlautere Wettbewerbshandlungen auch das generelle Verbot von Telefonwerbung und die Abschaffung der Regelungen über Schlussverkäufe.
Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, es gebe zwar positive Punkte, insgesamt erfülle die Vorlage ihre Zielsetzung jedoch nicht. An vielen Stellen werde nur ständige Rechtsprechung umgesetzt. Bei der "Lockvogelwerbung" bleibe man sogar hinter bisherigen Regelungen zurück. Positiv sei der Gewinnabschöpfungsanspruch zu bewerten. Er sei aber so eng gefasst, dass er in der Praxis kaum Wirkung zeigen werde. Walter Deuss von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels kritisierte, gerade in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Phase sei es "desaströs", durch das Damoklesschwert eines möglichen Gewinnabschöpfungsanspruches die Unternehmen in ihrem Werbeverhalten zu hemmen. Der Anspruch sei wegen seines Strafcharakters mit elementaren Rechtsgrundsätzen nicht zu vereinbaren.
Professor Helmut Köhler von der Universität München widersprach: die Vorschrift habe keinen Strafcharakter, sondern solle nur zu Unrecht erlangte Vermögensvorteile "neutralisieren" und den Anreiz zur vorsätzlichen Begehung von Wettbewerbsverstößen nehmen. Zudem habe der bisherige Unterlassungsanspruch lediglich eine Fortsetzung unlauterer Wettbewerbshandlungen verhindert. Der Abschöpfungsanspruch solle vorbeugen, dass bisher zwischenzeitlich erlangte Gewinne beim Täter verblieben. Dem stimmte Professor Marian Paschke von der Universität Hamburg zu. Die Gewinnabschöpfung sei ordnungspolitisch gerechtfertigt, wirtschaftspolitisch unschädlich, und betreffe nur wettbewerbswidrige Vorteile rechtswidrig handelnder Unternehmen. Es sei aber zu überlegen, ob solche Firmen nicht mit einer Abmahnung auf die Rechtswidrigkeit vorgewarnt werden sollten.
Gegen ein generelles Telefonmarketing-Verbot sprachen sich Bernd Nauen vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft und Stefan Knoll vom Deutschen Direktmarketing Verband aus, der dem Gesetz außerdem eine "arbeitsmarktschädigende" Wirkung prophezeite. Für Erhard Keller von der Arbeitsgruppe zur UWG-Reform rechtfertigen "unzumutbare" Belästigungen der Verbraucher durch Werbe-Anrufe ein grundsätzliches Verbot.