Die Fraktion der CDU/CSU hat gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages einen Zwischenbericht des Rechtausschusses über der Stand der Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskaufs beantragt ( 15/2326). Der Rechtausschuss hatte am 24. September 2003 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Diese ist bisher noch nicht terminiert worden.
Im Entwurf heißt es, die Rechtsunsicherheit im Haftungsrecht bei Unternehmenskäufen müsse beseitigt werden. Nach der zum Jahresbeginn 2002 in Kraft getretenen Fassung des Paragrafen 444 des BGB kann nach Darstellung der Abgeordneten die Haftung für Fälle, in denen der Verkäufer eine Garantie für die "Beschaffenheit einer Sache" übernommen hat, nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Diese Bestimmung stelle aber das in der Praxis des Unternehmenskaufes entwickelte Haftungssystem in Frage.