Zu einem völlig anderem Ergebnis kam dagegen die CDU/CSU-Fraktion. Der BA-Chef habe die Kritik des Bundesrechnungshofes in keiner Weise ausräumen können. Die Unionsabgeordneten hatten vor allem auf Widersprüche hingewiesen, die zwischen Gersters Aussage am 28. November im Ausschuss und den Ergebnissen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofes bestünden. Gerster selbst nannte sie "Scheinwidersprüche".
Gerster habe, so die Fraktion, einen rechtmäßigen Beschluss des BA-Vorstandes vom 19. Februar des vergangenen Jahres herbeigeführt, die Firma WMP und deren Manager Bernd Schiphorst zu beauftragen, bevor der rechtliche Weg geklärt gewesen sei. Am 28. November habe Gerster vor dem Ausschuss dagegen angegeben, die rechtliche Klärung habe vor dem Vorstandsbeschluss stattgefunden. Weiterhin sei der Eindruck entstanden, der Vorstand sei dabei umgangen worden, als mit WMP später ein höheres Honorar vereinbart wurde als im Vorstandsbeschluss vom 19. Februar festgehalten worden sei. Ungewöhnlich sei auch, dass im Protokoll über die Vorstandssitzung die Eilbedürftigkeit der Vergabe mit Tatbeständen begründet worden sei, die am 19. Februar noch überhaupt nicht hätten bekannt sein können. Die Fraktion erklärte ferner, sie könne kein Vertrauen mehr in die Art und Weise haben, wie Gerster die BA führe. Nach der Sitzung forderten Vertreter der Fraktion den Rücktritt Gersters.
Aus der FDP-Fraktion kam die Kritik, dass Gerster die Notwendigkeit eines geordneten Vergabeverfahrens nicht wirklich eingesehen habe. Aus dem Rechnungshofbericht ergebe sich zudem, dass die Firma WMP sich habe aussuchen können, welche Leistungen sie für Honorar erbringt. Eine wirkliche Leistungsbeschreibung habe es nicht gegeben. Ein solcher Umgang mit Beitrags- und Steuergeldern sei nicht zu akzeptieren. Der Ausschuss beschloss, den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über dessen Rechtsaufsicht in seiner nächsten Sitzung zu beraten.
Gerster versprach, dass es eine vergleichbare Situation künftig nicht mehr geben werde. Er wies erneut auf die damalige Eilbedürftigkeit hin, weil die BA unter extremem Zeitdruck und extremer öffentlicher Beobachtung in einem negativen Meinungsklima gestanden habe. Er habe damals gesagt, die Vergbe müsse "wasserdicht", also rechtlich unangreifbar, und schnell gehen. Der Leiter der zentralen Beschaffungsstelle der BA habe erklärt, wenn der Vorstand die Eilbedürftigkeit verantworte, sei das Vergabeverfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) möglich.
Der Vorstandsbeschluss habe ein Honorar von 500.000 Euro 2003 und 700.000 Euro 2004 einschließlich Mehrwertsteuer für WMP vorgesehen, so Gerster weiter. Später habe man sich auf eine Pauschale von 60.000 Euro monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer geeinigt, wobei darin alle Kosten, also auch Reisekosten oder Vergütungen an Dritte, enthalten gewesen seien. Insgesamt seien dies mit Mehrwertsteuer 1,462 Milionen Euro gewesen. Vorstand und Verwaltungsrat seien sich nun noch einiger als zuvor, dass eine bessere Kommunikation notwendig ist. Gesperrte Mittel sollen jetzt frei gegeben werden, um die BA in der Öffentlichkeit neu zu positionieren.