Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/2339) auf, die Effizienz der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu erhöhen, um die Lebensmittelsicherheit im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes zu verbessern. Hierzu solle die Bundesregierung für den einheitlichen Vollzug der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben sorgen und im Bereich der staatlichen Kontrolle die Kontrolldichte so erhöhen, dass die Überprüfungen auch verstärkt präventiv wirken.
Dazu sei auch eine verbesserte Bund-Länder-Zusammenarbeit und -koordination bei der Wahrnehmung von Rechtsetzungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben notwendig, heißt es in dem Antrag weiter. Anzustreben sei eine effektive, auf einem Gesamtkonzept aller Länder beruhende Überwachungspraxis, deren Ergebnisse in einem jährlichen, aussagekräftigen Bericht zusammengestellt werden sollten, um etwaige Trends und Handlungsbedarf erkennen zu können.
Die Fraktionen von SPD und Büdnis 90/Die Grünen fordern darüber hinaus, die von der Bundesregierung beschlossene allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung nach lebensmittel- und weinrechtlichen Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung) zügig umzusetzen. Mit der AVV Rahmen-Überwachung solle unter anderem gewährleistet werden, dass die Überwachungsmaßnahmen der Länder künftig nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen, die Leistungsfähigkeit der amtlichen Prüflaboratorien den Untersuchungszielen beziehungsweise der Art und Anzahl der Proben angepasst werden, die Beauftragung nicht amtlicher Prüflaboratorien mit amtlichen Untersuchungen an bundeseinheitliche Voraussetzungen geknüpft wird und die Betriebsüberprüfung anhand einer auf bundesweit gültigen Kriterien beruhenden Einstufung in Risikokategorien zu erfolgen hat.