Die Steuer beträgt für 0,275 Liter und einen Alkoholgehalt von 5,5 Volumenprozent etwa 84 Cent. Der Finanzausschuss hatte diese Steuer auch auf Mischgetränke ausgedehnt, bei denen in der Mischung anstelle eines alkoholfreien Getränkes (bis 1,2 Volumenprozent) ein gegorenes Getränk verwendet wurde, zum Beispiel leicht vergorener Fruchtwein mit 1,3 Volumenprozent oder mehr, Traubenwein, Bier oder ein sonstiges gegorenes Getränk wie Malz- oder Honigwein. Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer soll nicht wie zunächst geplant den gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung von Suchtprävention zugute kommen, sondern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auf den Verpa-ckungen der Alkopops muss ein Hinweis auf das Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche angebracht werden. Im Finanzausschuss hatte die Unionsfraktion vorgeschlagen, durch einen leuchtend roten Kronkorken vor spirituosenhaltigen Mischgetränken zu warnen, was die Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt hatte.
Verboten wird die kostenlose Abgabe von Zigaretten. Gleichzeitig wird eine Mindestpackungsgröße für Zigaretten eingeführt. Auf Wunsch des Finanzausschusses wurde im Gesetz auch klargestellt, dass der Transport von Zigaretten zu privaten Zwecken über die Freimengen hinaus unzulässig und nicht steuerbefreit ist. Zigarettenhersteller können auch sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Neuregelung Packungen mit weniger als 17 Stück, die vor dem Inkrafttreten hergestellt worden sind, in den Handel bringen.
Mit dem Gesetz nahm der Bundestag auch eine Entschließung an, in der festgestellt wird, dass Jugendliche immer mehr Alkohol trinken. Vor allem der Konsum von Alkopops sei in den letzten Jahren gestiegen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe festgestellt, das 46 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren mindestens einmal im Monat Alkopops kaufen. Der Bundestag fordert von den Unternehmen, ihre Produkte und Marketingaktivitäten so zu gestalten, dass sie nicht zu einem steigenden Alkoholkonsum bei Jugendlichen und einem früheren Einstiegsalter in das Alkoholtrinken führen. Das Gesetz sei als deutliches Signal zu verstehen, dass der Bundestag einen immer früheren Einstieg in den Alkoholkonsum nicht hinnehmen könne. Er behalte sich vor, die Steuer auf andere Produktbereiche auszuweiten, falls es zu Ausweichreaktionen kommen sollte. Begrüßt werden dagegen alle freiwilligen Initiativen der Hersteller und Importeure von alkoholischen Getränken und ihrer Verbände, die auf einen verantwortungsvollen Konsum alkoholischer Getränke und auf die Einhaltung des Jugendschutzes abzielen.
Im Ausschuss hatte die Union vorgebracht, dass eine Sondersteuer allein kein wirksames Instrument darstelle. Die Gefahr, dass von branntweinhaltigen Süßgetränken auf Mischgetränke auf Bier- und Weinbasis ausgewichen wird, sei nicht von der Hand zu weisen. Während Spirituosen erst mit 18 Jahren erworben werden dürften, könnten wein- und bierhaltige Getränke schon mit 16 Jahren gekauft werden. Auch die FDP befürchtete ein Ausweichen auf andere Mischgetränke. Die Geldbuße für die unerlaubte Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Einzelhandel sei von 30.000 DM auf jetzt 50.000 Euro erhöht worden, sodass der Einzelhandel verschärft kontrollieren werde, um die Geldbußen zu vermeiden. Das Gesetz setze jedoch ein falsches Signal, weil sich die für die Kontrollen Verantwortlichen in Ländern und Kommunen nicht mehr in der Pflicht sähen. Sie könnten den Eindruck gewinnen, dass die Kontrollen mit der Einführung einer Sondersteuer überflüssig seien. Der Bundestag forderte die Regierung auf, ihm nach einem Jahr über die Auswirkungen der Sondersteuer zu berichten.
Das Parlament hat darüber hinaus Anträge der CDU/CSU, den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Alkoholsucht zu verbessern ( 15/2646), und der FDP ( 15/2619), Kinder und Jugendliche vor Missbrauch von Alkopops und anderen Ready-To-Drinks zu schützen, abgelehnt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Familienausschusses ( 15/3085) an. Die Union hatte sich in ihrem Antrag gegen eine Sondersteuer ausgesprochen und es für sinnvoller gehalten, auf die tatsächliche Einhaltung der Bestimmungen im Kinder- und Jugendschutz hinzuwirken. Die FDP hatte in ihrem Antrag ebenfalls darauf verwiesen, dass die bestehenden Verbote nur unzureichend kontrolliert würden. Die Fraktion hatte eine bessere Aufklärung und die freiwillige Mitwirkung der Industrie befürwortet. vom