Petitionen. Für eine Fortsetzung der Diskussion über das Wahlrecht für Minderjährige hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 5. Mai einvernehmlich, eine entsprechende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Eine Gruppe von Jugendlichen hatte in ihrer Petition gefordert, dass aktive Wahlrecht nicht mehr vom Erreichen eines Mindestalters abhängig zu machen. Die Jugendlichen begründeten es damit, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Alter von politischen Entscheidungen betroffen sei. Hierzu stünde jedoch im Widerspruch, dass das aktive Wahlrecht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben sei.
Die Petenten sehen darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Dies umfasse auch die minderjährigen Bürger. Sie verweisen darauf, dass auch die Grundrechte unabhängig von einer Altersbeschränkung gewährleistet würden.
Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass der entsprechende Grundgesetzartikel zur Altersbeschränkung beim Wahlrecht nur mit Zustimmung von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente abgeschafft werden könne.
Zwar hielten die Mitglieder des Ausschusses es für zweifelhaft, dass eine solche Mehrheit für eine Verfassungsänderung vorhanden sei, allerdings läge dem Deutschen Bundestag zurzeit ein interfraktioneller Antrag "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" ( 15/1544) vor.
Dieser Antrag sei Anlass für die einzelnen Fraktionen des Bundestages, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die vorliegende Petition sollte nach Meinung des Ausschusses in die Diskussion einbezogen werden. mik