Verkehr und Bauwesen. Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs brauchen einer EG-Verordnung vom 19. März 2003 zufolge eine einheitliche europäische Fahrerbescheinigung. Dafür hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/2989) vorgelegt, mit dem das Güterkraftverkehrsgesetz geändert werden soll. Die Initiative ist am 6. Mai in den federführenden Ausschuss überwiesen worden.
Nach dem Gesetz sollen künftig solche Unternehmen auf Antrag eine Fahrerbescheinigung erhalten, wenn diese nachweisen müssen, dass sie Fahrpersonal aus Staaten beschäftigen, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörten. Die Regierung passe mit der Initiative das bestehende Güterkraftverkehrsgesetz an die europäische Rechtslage an, heißt es. Neu bestimmt werde ebenfalls die Verpflichtung eines Unternehmers, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Begründet wird eine Neufassung damit, dass derzeit die Höhe der Versicherungssumme und eine genaue Umschreibung der Gefahren, die vom Versicherer übernommen werden, nicht ausdrücklich geregelt sei. Würde keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, könnten die Verantwortlichen dennoch mit einem Bußgeld belegt werden und somit führe die Vorschrift zu Anwendungsproblemen. Zudem hält die Bundesregierung an einer Freistellung land- und forstwirtschaftlicher Beförderungen fest. Allerdings sollten die Kontrollmöglichkeiten für Freistellungen im Rahmen von Straßenkontrollen verbessert werden. sas