Finanzen. Eine Reform der Umsatzbesteuerung durch Umstellung von der so genannten Soll- auf die Ist-Besteuerung verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/2977). Das Umsatzsteuerrecht verpflichtet die Unternehmer, die Steuer für ausgeführte Umsätze an das Finanzamt zu zahlen, ohne dass sie das Geld von ihren Kunden erhalten haben. Die Umsatzsteuer müsse in dem Monat gezahlt werden, in dem die Leistung erbracht wurde, während der Unternehmer sie vom Schuldner frühestens mit der Rechnungsstellung verlangen kann. Bei großen Bauvorhaben lägen beide Zeitpunkte oft viele Monate auseinander. Das System der Soll-Versteuerung sei betrugsanfällig.
Die Fraktion schlägt daher eine Ist-Versteuerung vor. Der Vorsteueranspruch des Staates soll erst dann entstehen, wenn die Rechnung bezahlt wurde. Dies wäre eine Erleichterung für viele Unternehmen, die heute über schlechte Zahlungsmoral auch der öffentlichen Hand klagten. Die Regierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene Schritte einzuleiten, damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem EU-Recht vereinbar ist. Bereits zum 1. Januar 2005 soll die EU-Versteuerung sowohl auf der Seite des Leistungseingangs als auch auf der des Leistungsausgangs für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro gelten.
Die bisher "erfolglosen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges" wie die Haftung des Käufers für vom Verkäufer schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer, die Sicherheitsleistung für neugegründete Unternehmen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger seien aufzuheben, fordern die Liberalen weiter. vom