Recht. Der Bundesrat möchte im Wohnungseigentumsgesetz die Regelung aufheben, derzufolge staatliche Stellen die Abgeschlossenheitsbescheinung (die Bestätigung, dass es sich um abgeschlossene Raumeinheiten handelt) erteilen müssen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/3423) vorgelegt.
Nachdem das Bauordnungsrecht in den letzten Jahren in allen Ländern tiefgreifend dereguliert worden und die Zahl der genehmigungsfreien Bauvorhaben in ganz Deutschland erheblich angestiegen sei, führe die Erteilung der zivilrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinung nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand der Baubehörden, heißt es zur Begründung. Dies könne im Hinblick auf die schwierige Haushaltssituation in Bund, Ländern und Gemeinden nicht länger hingenommen werden. Öffentliche Aufgaben müssten - wo immer dies möglich sei - abgebaut werden.
Die Bundesregierung hat wissen lassen, sie habe "erhebliche Bedenken" gegen das Vorhaben des Bundesrates. Die Abgeschlossenheit der Wohnung sei erforderlich, um die Eigentums- und Benutzungsverhältnisse innerhalb des Gebäudes klarzustellen. Streitigkeiten, die sich aus einer Unklarheit dieser Beziehungen ergeben könnten, müsse vorgebeugt werden, schreibt sie in ihrer Gegenäußerung. Jede Wohnung müsse in sich abgeschlossen sein und einen Zugang vom Gemeinschaftseigentum aus haben, also aus dem Freien oder aus dem Treppenhaus. Außerdem müsse die Wohnung zur Führung eines selbstständigen Haushalts - also mit Küche, Toilette und Stromanschluss - ausgestattet sein.
Die Bundesregierung kündigte im Übrigen ihrerseits einen Gesetzentwurf an, in dem sie regeln wolle, dass und in welchen Fällen unter anderem die Abgeschlossenheit der Wohnung von einem öffentlichen bestellten oder anerkannten Sachverständigen für das Bauwesen statt von den Baubehörden ausgefertigt und bescheinigt wird. bob