Recht. Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern will der Bundesrat auch gegenüber Heranwachsenden, für die das allgemeine Strafrecht angewendet wird, die Sicherungsverwahrung wie bei Erwachsenen zulassen. Die Länderkammer will ferner die Möglichkeit schaffen, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, eine Jugendstrafe von bis zu 15 statt - wie bisher - bis zu zehn Jahren zu verhängen. Dazu hat sie hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens ( 15/3422) vorgelegt.
Durch eine Änderung im Jugendgerichtsgesetz soll ferner klargestellt werden, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende lediglich im Ausnahmefall in Betracht kommt. Hierdurch werde insbesondere einer sehr bedenklichen, nach Regionen und Delikten höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis von Jugendstrafrecht entgegengewirkt. Der Bundesrat will überdies grundsätzlich die Nebenklage auch in Verfahren gegen Jugendliche zulassen und dem Aspekt der Schadenswiedergutmachung stärkere Bedeutung beimessen. Daneben werde das Fahrverbot zu einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts ausgebaut und die Zulässigkeit der Anordnung einer Meldepflicht als erzieherischer Maßnahme gesetzlich klargestellt. Die Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, in den 90er Jahren sei die registrierte Jugendkriminalität, insbesondere die Gewaltkriminalität, stark angestiegen. In den letzten Jahren habe sie auf Besorgnis erregend hohem Niveau stagniert. Es bedürfe daher noch stärkerer Anstrengungen, um der Kriminalität junger Menschen effektiv zu begegnen. Hierzu sei ein wirksames Jugendstrafrecht unerlässlich. Die Bundesregierung hat inzwischen verdeutlicht, sie lehne den Entwurf der Länderkammer insgesamt ab. Er enthalte eine Reihe alter Verschärfungsforderungen, mit denen sich das - auch vom Bundesrat angestrebte - Ziel, die Jugendkriminalität wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen lasse. bob