Insgesamt habe der Bund zwischen 1994 und 2003 rund 194 Milliarden Euro für das Eisenbahnwesen bereitgestellt. Die Belastungen des Bundeshaushalts für das Eisenbahnwesen seien aber nicht deckungsgleich mit den Planungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu ihrer Einnahmenentwicklung.
Neben den für die Deutschen Bahn zur Verfügung gestellten Mitteln trägt der Bund unter anderem auch Aufwendungen für das Eisenbahnvermögen sowie für die Tilgung der Altschulden. Allein in das Bestandsnetz sollen künftig rund 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen.
Damit trage die Regierung Angaben der DB AG zum Investitionsbedarf im Bestandsnetz Rechnung, die diese auf 24,4 Milliarden Euro für zehn Jahre beziffert hatte. Die staatlichen Investitionszuschüsse für die Schieneninfrastruktur hätten sich in 2002 auf 3 Eurocent je Einheitskilometer Verkehrsleistung (Ptkm) und 0,7 Eurocent je Ptkm für die Bundesfernstraßen belaufen.
Im Weiteren weist die Regierung die Darstellung der Liberalen zurück, dass die Bahnreform zum Stillstand gekommen sei und spricht in diesem Zusammenhang selbst von einer "positiven Entwicklung". Ihren Angaben zufolge konnten Konzernumsatz, Verkehrsleistungen, Produktivität und auch das betriebliche Ergebnis der Deutsche Bahn gesteigert werden.
Sie räumt allerdings ein, dass trotz einer erheblichen Entlastung des Steuerzahlers ein zahlenmäßiger Vergleich der tatsächlichen Entwicklung mit der Prognoserechnung von 1993 nicht geeignet sei, die bisher erreichten Ergebnisse der Bahnreform darzustellen. Allen Beteiligten sei 1993 bewusst gewesen, dass das Ziel der Modellrechnung nicht darin bestanden habe, die bis zum Jahr 2003 zu erwartenden Beträge exakt zu bestimmen.
Es gelte zu beachten, dass der Bund im Zuge der Bahnreform die bei der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn bis 1993 aufgelaufenen Schulden übernommen habe und dafür seit 1994 die Lasten der Tilgung und Zinsen trage. Insofern strebe man an, die Haushaltsbelastungen in Zusammenhang mit der Bahnreform seit 1994 langfristig und "auf ein erträgliches Maß" zu begrenzen.
Zur Vollendung der Bahnreform gehört nach den Worten der Regierung auch das Ziel, die DB AG börsenfähig zu machen. Der Zeitpunkt für einen Börsengang der Bahn sollte ihrer Ansicht nach erst dann festgelegt werden, wenn die wirtschaftliche Situation der Jahre 2004 und 2005 überprüft worden ist und ihre mittelfristige Finanzplanung sowie ein Ausblick auf ihre Investitionstätigkeit vorliegt.
Zur Entwicklung des Personalbestandes der Deutschen Bahn heißt es darüber hinaus, der Konzern habe sich von 376.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1994 auf 228.000 Personen 2003 verkleinert. Das entspreche einem Personalabbau von 148.000 Mitarbeitern. sas