Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hat die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geübte Kritik an der NPD-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scharf verurteilt. In einer von seiner Fraktion beantragten aktuellen Stunde amMittwoch bewertete er die Äußerungen Schilys als eine völlig unangemessene Reaktion. Westerwelle warf dem Minister vor, er habe "erst mit einem handwerklich schlechten und unzureichenden Verbotsverfahren dafür gesorgt, dass die NPD eine Bühne bekam und sich die rechtsradikale Szene sortieren konnte".
Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach sowie der CSU-Abgeordnete Norbert Geis warfen Schily vor, den Bogen überspannt zu haben. Thomas Strobel (CDU) erklärte: "Die höchsten deutschen Richter sind nicht die Lakaien des Bundesinnenministers." Der so Kritisierte sah in der Debatte keine Veranlassung, von seiner Äußerung abzugehen. In diesem Zusammenhang zitierte er den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU): "Nur weil vor dem Bundesverfassungsgericht der Verbotsantrag scheiterte, kann die NPD überhaupt noch auf Stimmenfang gehen." Dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt habe, durch die das Verbot der NPD nicht zustande kommen konnte, sei eine schlichte Tatsache, unterstrich Otto Schily. Dass diese Entscheidung problematisch gewesen sei, könne schon deshalb nicht bestritten werden, weil die Mehrheit des Senats die Minderheitsmeinung sehr scharf kritisiert habe. Er sei nicht für die Prozessführung verantwortlich und auch nicht "Oberherr der Landesämter für Verfassungschutz".
Der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kritisierte in diesem Zusammenhang die mangelnde Zusammenarbeit der Landesverfassungsschützer. Die fraktionslose Abgeordnete Petra Pau forderte, der NPD und den anderen rechtsextremen Parteien, Kameradschaften und Vereinen müssten der Nährboden und die Gefolgschaft entzogen werden.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, teilte mit, dass die Bundesregierung vor "einer grundsätzlichen Neubesinnung im Bundesverfassungsgericht" keinen neuen Verbotsantrag stellen werde.