Recht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition hat der Bundestag am 30. September eine Stellungnahme auf der Ebene der Europäischen Union (EU) über die "Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken oder Daten zur Verwendung in Strafverfahren" auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 15/3831) angenommen. Er stellte fest, man trete mehrheitlich für eine effektivere grenzüberschreitende Strafverfolgung ein. Betont wurde die herausragende Bedeutung der Grund- und Bürgerrechte sowie die Bedeutung wirksamer Kontrolle der Justiz in Strafverfahren.
Der Bundestag verwies darauf, die Verwirklichung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen durch die Mitgliedstaaten gelinge nur dann, wenn der Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz gleichzeitig gewährleistet werde. Wo Harmonisierungsbedarf bestehe, müssten effektive gemeinsame Standards erarbeitet werden.
CDU/CSU und FDP konnten sich mit einem Entschließungsantrag ( 15/3832) nicht durchsetzen, wonach der Vorschlag der EU "erheblichen Bedenken" begegne und auch die Gefahr der Rechtszersplitterung bestehe. Ähnlich wie beim Europäischen Haftbefehl würden auf EU-Ebene punktuelle Schritte zur Regelung von Teilbereichen ohne erkennbares Gesamtsystem vorgeschlagen. Eine fehlende einheitliche Grundlage in der EU zum Straf- und Strafprozessrecht, speziell bei Rechten von Beschuldigten, berge ein unüberschaubares Konfliktpotenzial und Benachteiligung in sich. Diese gelte auch deshalb, weil gemeinsame EU-Mindeststandards in Strafverfahren fehlten. Sie seien aber Voraussetzung für ein geordnetes, rechtsstaatliches Beweisverfahren.