Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze aus mehreren Gründen angerufen. Er verlangt, dass gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung ein Widerspruch nicht statthaft ist.
Zudem kritisiert der Bundesrat eine Übergangsregelung, nach der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis die Möglichkeit eines Widerrufs oder einer Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis bei "Altfällen" nicht mehr prüfen soll. So werde bei Inhabern des so genannten kleinen Asyls, die diesen Status am 1. Januar 2005 seit mehr als drei Jahren inne haben, ohne sachlichen Grund auf Überprüfung der Situation im Herkunftsland verzichtet. Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen die vorgesehene Anhebung der abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Personen.