Wir brauchen ein neues Gleichgewicht von individueller Freiheit und sozialer Verantwortung. Der Einzelne kann und soll sich entfalten. Seine Leistungsbereitschaft und seine Leistungsfähigkeit sollen gefordert und gefördert werden. Leistung sichert Wohlstand. Dieses Leistungsethos muss neu belebt werden. Zum Leistungsethos tritt das Verantwortungsethos: Zunächst ist jeder für sich selbst verantwortlich. Der Einzelne entscheidet frei, wie er sein Leben gestaltet. Er sorgt selbst vor und plant für seine Zukunft. Wir wollen nicht, dass der Einzelne durch einen ausufernden Sozialstaat entmündigt wird. Wir wollen nicht, dass der Staat die Vorsorge für die Bürger immer stärker an sich zieht und damit Netzwerke wie Familie, Nachbarschaft und öffentliche Gemeinschaft immer weiter schwächt.
Erst dann übernimmt die Bürgergesellschaft Verantwortung für den Einzelnen. Wer nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, erhält die nötige Hilfe zur Selbsthilfe. Der Einzelne soll nicht in eine fürsorgliche Abhängigkeit gebracht werden, sondern ihm soll ein Höchstmaß an freier Entfaltung und persönlicher Würde bleiben. Die Bürgergemeinschaft beschränkt ihre Hilfe nicht auf finanzielle Angebote oder verweist auf staatliche Leistungen, im Gegenteil: Alle Mitglieder der Gemeinschaft sind nach ihren Fähigkeiten aufgerufen, sich in der Gemeinschaft zu verwirklichen...
Der Staat wird tätig, wenn die individuellen und gesellschaftlichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Die staatlichen Aufgaben konzentrieren sich nach dem Subsidiaritätsprinzip auf das Notwendige und Unverzichtbare. Staatliche Maßnahmen haben nicht Ergebnisgleichheit zum Prinzip, sondern Chancengerechtigkeit. Die Einnahmen bestimmen die Ausgaben, der Staat finanziert nicht Aufgaben von heute mit Schulden für morgen. Die Neubelebung von Leistungs-, Verantwortungs- und Gemeinschaftsethos mündet in das Leitbild einer solidarischen Leistungsgesellschaft. Die Eigenverantwortung hat Vorrang vor der gesellschaftlichen Verantwortung; die gesellschaftliche Verantwortung hat Vorrang vor der staatlichen Verantwortung. Wir wollen eine neue Balance von Eigen- und Gemeinschaftsverantwortung.
Darüber hinaus ist Nachhaltigkeit die große ethische Aufgabe unserer Zeit. Die CSU versteht Nachhaltigkeit als Leitlinie in allen Lebensbereichen, in denen unser Handeln die Lebenschancen der künftigen Generationen maßgeblich bestimmt - von der Umwelt-, Gesundheits-, und Verbraucherschutzpolitik, der Finanz- und Wirtschaftspolitik über die Familien- und Bildungspolitik bis hin zur Pflege der kulturellen Identität. In der modernen, sich dynamisch entwickelnden Gesellschaft mit immer kürzeren technischen und wirtschaftlichen Innovationszyklen wächst die Pflicht der Politik, langfristig und vorsorgend zu denken, Perspektiven zu entwickeln und Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.
Die Ziele der CSU sind: Ein moderner und solider Bürgerstaat, ein intelligentes und innovatives Wachs-tum, eine leistungsfähige und gerechte soziale Sicherung sowie insgesamt eine nachhaltige Entwicklung...
Wir wollen die Handlungsfähigkeit des Staates der Zukunft sichern. Wir wollen dazu die Staatsaufgaben abbauen, die Verwaltungsstrukturen reformieren und die frei werdenden Mittel vor allem in die Technologien der Zukunft investieren. Wir wollen die Interessen der Landesteile berücksichtigen und mit der Reform zu einem ausgewogenen Ergebnis in allen Regionen gelangen... Wir gestalten den Personalabbau über einen Zeitraum von rund zehn Jahren sozialverträglich durch natürliche Fluktuation... Wir erreichen ein Einsparpotential von rund 11.000 Planstellen und entlasten den Staatshaushalt mit den Jahren steigend um bis zu 550 Millionen Euro. Bereits jetzt wird deutlich: Die "Verwaltung 21" ist ein Erfolgsmodell. Wir formen Bayern zum beispielgebenden Modell für den Staat der Zukunft, zum modernen Bürgerstaat! ...
Wir wollen Betriebliche Bündnisse für Arbeit ohne Zustimmung der Tarifparteien: Wenn ein Betrieb die Vorgaben aus Tarifverträgen wirtschaftlich nicht verkraften und im Wettbewerb nicht durchsetzen kann, müssen Betriebsrat und Belegschaft die Möglichkeit haben, selbständige Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber abzuschließen, mit denen sie ihre Arbeitsplätze sichern können.
Wir wollen das Günstigkeitsprinzip erweitern, um Arbeitnehmern und Unternehmern mehr Freiheiten und Chancen zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze an die Hand zu geben. Wir wollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie dem Betriebsrat zur Beschäftigungssicherung Vereinbarungen über Abweichungen vom Tarifvertrag ermöglichen... Wir wollen Unternehmen die Möglichkeit einräumen, Arbeitssuchende im ersten Jahr ihrer Beschäftigung unter Tarif zu beschäftigen.
Wir appellieren an die Tarifparteien, sich ihrer nationalen Verantwortung zu stellen und ihrer sozialen Verantwortung auch zugunsten derer, die noch keine Arbeitsplätze haben, gerecht zu werden. Eine moderne Tarifpolitik kann dazu einen Beitrag leisten.
Wir wollen Einstellungen über befristete Arbeitsverhältnisse erleichtern. Für Arbeitssuchende ist ein befristeter Arbeitsplatz besser als keiner. Das gilt vor allem im Niedriglohnbereich. Zudem ist ein befristeter Arbeitsvertrag häufig der erste Schritt zu einem Dauerarbeitsplatz. Wir wollen deshalb die Möglichkeiten für befristete Arbeitsverhältnisse ausweiten.
Wir wollen klare und faire Regeln für den Kündigungsschutz... Wir wollen bei Neueinstellungen die Möglichkeit schaffen, bereits bei Vertragsabschluss gegen Abfindung auf Kündigungsschutz zu verzichten (Abfindungsoption)... Für Neueinstellungen wollen wir den allgemeinen Kündigungsschutz erst in Betrieben ab 20 Beschäftigten und nach verlängerten Wartezeiten greifen lassen... Wir wollen die Zahl der Arbeitsgerichtsprozesse... verringern...