Den größten Posten bilden die Leistungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen: 78,21 Milliarden Euro hatte dafür der Finanzminister in seinem Entwurf vorgesehen, knapp eine halbe Milliarde mehr als 2004. Einige Veränderungen im Vergleich zum Regierungsvorschlag ergaben sich im Laufe der Haushaltsberatungen. So wurde der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von 17,43 Millarden Euro (2004: 17,27 Milliarden Euro) auf 17,32 Milliarden Euro leicht herabgesetzt. Die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssysthemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern wurde um 200 Millionen Euro auf 2,70 Milliarden Euro gekürzt. Auch die Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt um 14 Millionen Euro und beläuft sich auf 6,96 Millionen Euro. Außerdem wurden die Leistungen des Bundes an die Künstlersozialkasse von 99 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 95 Millionen Euro herabgesetzt.
Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten belaufen sich - unverändert zum Regierungsentwurf - auf 11,72 Milliarden Euro (11,84 Milliarden Euro). Der Bund trägt diese Zuschüsse seit dem 1. Juni 1999. Nach unten korrigiert wurden die Mittel für die Eingliederungshilfen behinderter Menschen bei der Erstattung von Fahrgeldausfällen: Der ursprüngliche Ansatz in Höhe von 195,04 Millionen Euro wurde "an den tatsächlichen Bedarf" angepasst und beläuft sich nun auf 188,04 Millionen Euro.
Die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung wurden hingegen - wie von der Regierung anvisiert - von derzeit 98,9 auf 100 Millionen Euro leicht erhöht. Für die Fremdrenten in der Unfallversicherung sind 31,5 Millionen Euro (gegenüber 33 Millionen Euro 2004) eingestellt. Der Posten "Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen" wird 2005 mit 2,5 Milliarden Euro anstelle von bisher 1 Milliarde Euro angeführt. Dies ist auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform zurückzuführen, wonach der Bund versicherungsfremde Leistungen der Kassen mit den Einnahmen aus der erhöhten Tabaksteuer der Jahre 2004 und 2005 pauschal abgilt.
Bei der Förderung überregionaler Einrichtungen und Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Prävention wurde die Verpflichtungsermächtigung für "Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse" von 2,85 Millionen Euro im Regierunsgentwurf auf 3,06 Millionen Euro aufgestockt. Um 3,22 Millionen zurückgeführt wurden hingegen die Beiträge an internationale Organisationen. Sie sind nun mit 31,49 Millionen Euro etatisiert.
Im Kapitel "Kriegsopferversorgung und -fürsorge" wurden die Ausgaben für das Bestattungsgeld für Kriegsopfer des Nationalsozialismus im Ausland um 16 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro aufgestockt. Weniger Geld als ursprünglich im Entwurf des Finanzministers geplant genehmigte das Parlament für Heilbehandlungen, Badekuren und Krankenbehandlungen in versorgungseigenen Krankenanstalten. Diese Ausgaben wurden um 5 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro gekürzt. Ebenfalls zurückgeführt wurden die Geldleistungen, die für diese Zwecke von der Versorgungsbehörde gewährt werden, und zwar um 2 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro.
Der Drogen- und Suchtmittelmissbrauch wird weiterhin mit rund 13,97 Millionen Euro bekämpft, darunter sind 6,74 Millionen Euro für die Aufklärung vorgesehen. Modellmaßnahmen in diesem Bereich werden wie im laufenden Haushaltsjahr mit 4,5 Millionen Euro unterstützt. Weniger Geld will der Bund 2005 für Aids-Bekämpfung ausgeben. Der Bundestag folgte dabei dem Vorschlag der Regierung und bewilligte dafür 10,76 Millionen Euro gegenüber 37,56 Millionen in diesem Jahr. Der Großteil dieser Mittel - 9,20 Millionen Euro - ist dabei für die Aufklärung vorgesehen. Einen leichten Anstieg im Vergleich zum laufenden Jahr verzeichnet der Etat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie wird mit 6,9 Millionen Euro (6,76 Millionen Euro) gefördert. bes