Haushalt. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 13,3 Millionen Euro für den Zuschuss an die Künstlersozialkasse (KSK) hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/4242) hervor. Danach ist der Bund verpflichtet, 20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse zu tragen. Im Haushaltsjahr 2004 reiche dieser Bundeszuschuss nicht aus, um die Liquidität der Künstlersozialkasse zu sichern. Das Darlehen werde zurückgezahlt, indem der Zuschuss des Bundes an die KSK im Haushaltsjahr 2005 um 4 Millionen Euro und in 2006 um 9,3 Millionen Euro reduziert werde, heißt es weiter. mik