Gesundheit und Soziale Sicherung. Eine gesetzliche Regelung der Gendiagnostik in Deutschland wird es vorerst nicht geben: Der Gesundheitsausschuss hat am 29. Juni eine Forderung der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Eine gesetzliche Regelung sei angesichts des Fortschritts in der humangenetischen Forschung notwendig, heißt es in dem gescheiterten Antrag der Union "Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungen" ( 15/543) vom März 2003. In der gesetzlichen Regelung sollte nach Meinung der Union unter anderem das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung sichergestellt werden. Niemand dürfe zudem wegen seiner genetischen Ausstattung diskriminiert oder stigmatisiert werden. Die künftige gesetzliche Regelung sollte zudem Gentests unter einen Arztvorbehalt stellen. Versicherungsunternehmen und Arbeitgebern sei zu untersagen, die Ergebnisse entsprechender Gentests zu verlangen oder zu verwerten. Die Union forderte darüber hinaus, eine zentrale Gendiagnostik-Kommission einzurichten.
Die Union kritisierte in der Beratung, die Bundesregierung habe trotz ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag von 1998 bis heute das Gendatenschutzgesetz nicht eingebracht. Die Koalition wies die Kritik zurück. Das Einbringen des Antrags der Union zum jetzigen Zeitpunkt vor dem wahrscheinlichen Ende der Legislaturperiode sei "kurios" und "reines Schaulaufen".
Die Arbeiten an diesem Gesetz seien sehr fortgeschritten, so eine Vertreterin der Bundesregierung. Die Materie sei aber sehr kompliziert und bedürfe gründlicher Diskussionen. Die FDP sah Korrekturbedarf in der Vorlage, auch, wenn sie "weiten Teilen" zustimmen könne. Sie sei zudem gegen eine neue Kommission.