Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 30. Juni die Bundesregierung aufgefordert, sich in der EU für Änderungen an der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung ( 15/5865) nahm er auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit gegen das Votum der Opposition an. Kern des Richtlinienentwurfs (Rats-Dok. Nr. 5161/05) ist die Einführung des Herkunftslandprinzips, wonach der Dienstleister nur den Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes unterliegt, auch wenn die Leistung in einem anderen Land erbracht wird.
Dieses Prinzip widerspricht nach Auffassung der Bundestagsmehrheit dem internationalen Privatrecht. Ein EU-Binnenmarkt für Dienstleitungen dürfe auf keinen Fall zu Sozialdumping oder einem Dumping bei der Entlohnung und Arbeitsbedingungen führen oder fundamentale Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Vielmehr müsse er zu einem hohen Beschäftigungsniveau, hohem sozialen Schutz, hohem Verbraucherschutzniveau, einem hohen Maß an Umweltschutz und zur Verbesserung der Umweltqualität und des Lebensstandards führen. Der Geltungsbereich der Richtlinie müsse auf kommerzielle Dienstleistungen und Branchen sowie Rechtsbereiche beschränkt werden, die nicht der nationalen Regelungskompetenz unterworfen sind und nicht durch bereits vorhandene EU-Regelungen erfasst sind.
So müssten etwa die Bereiche Steuern und Leiharbeit völlig von der Richtlinie ausgenommen werden. Ebenfalls auszunehmen seien Gewinnspiele, die einen geldwerten Einsatz bei Glückspielen verlangen. Inländische Unternehmen dürften gegenüber ausländischen nicht benachteiligt werden, die sich strengeren heimischen Sätzen entziehen könnten. Schließlich sollte das Herkunftslandprinzip nur dort angewendet werden, wo eine EU-Harmonisierung erreicht ist.