Umwelt. Unternehmen werden künftig mit Emissionsgutschriften belohnt, wenn sie sich an Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern beteiligen. Der Bundestag hat dazu am 30. Juni bei Enthaltung der Opposition grünes Licht gegeben. Dem Parlamentsbeschluss lag eine Empfehlung des Umweltausschusses ( 15/5844, 15/5881) zugrunde.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 1997, zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie und zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ( 15/5447) werden Projekte zur Minderung von Treibhausgasen wie etwa der Clean-Development-Mechanismen oder die so genannte "Gemeinsame Projektumsetzung" (Joint Implementation) mit Hilfe eines Systems zum Handel von Emissionszertifikaten verbindlich geregelt. Da es sich bei beiden Projekten um eine Kooperation mit ausländischen Partnern handelt, fixiert das Gesetz die Modalitäten. Das Umweltbundesamt entscheidet nach Prüfung eines Verifizierungsberichtes über die Zustimmung zu Projekten sowie über die Zuteilung von Emissionsgutschriften. Ausgeschlossen sind atomare Projekte.
Für den Bundeshaushalt werden keine Kosten erwartet. Dagegen hätten betroffene Unternehmen mit einem Verwaltungsaufwand zu rechnen, dem jedoch durch die Differenz zwischen der Emissionsgutschrift und dem Marktpreis des Emissionszertifikats Kostenentlastungen gegenüberstünden. Änderungsanträge der Opposition zu dem Gesetz blieben ohne Zustimmung. Auf Antrag der Koalition wurde das Gesetz in einer Reihe von Punkten verändert. Unter anderem wurde der Termin, bis zu dem Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt installierter Leistung in Dauerbetrieb gegangen sein müssen, um gefördert werden zu können, von Ende 2005 auf Ende 2008 verlängert.
Im Bundestag sind zudem ein Entschließungsantrag der FDP zu dem Gesetz ( 15/5870) sowie ein Antrag der Liberalen zum Klimaschutz ( 15/5731) abgelehnt worden. Im Entschließungsantrag beklagen die Liberalen, dass das Gesetz hinter den bestehenden Möglichkeiten zurückbleibe. Sie bewerten die vorgesehenen Prüfungs- und Genehmigungspflichten für klimarelevante Projekte als zu bürokratisch und fordern die Regierung auf, den Weg für klimarelevante Investitionsprojekte in Deutschland "tatsächlich und ohne zögerliche Überregulierung" frei zu machen. In ihrem Antrag dringt die Fraktion ferner darauf, die Klimaschutzpotenziale der Wärmegewinnung dauerhaft zu erschließen. Bereits am 29. Juni hatte der Umweltausschuss drei Anträge der FDP ( 15/4665, 15/4848, 15/4948) sowie einen Antrag der Union ( 15/4389) zum Klimaschutz abgelehnt.