Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am 29. Juni gegen das Votum der Opposition einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu einem Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) betrifft.
Die Kommission hatte am 1. Juni ihr Verhandlungsangebot aus dem Jahr 2003 im Rahmen der Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) für das GATS erweitert. Bereits seit 1995 hatte die EU weitgehende Verpflichtungen zur Liberalisierung des Dienstleistungshandels übernommen. Durch das neue Angebot wird versucht, ein ausgewogeneres Liberalisierungsniveau aller WTO-Mitglieder beim Wettbewerb der Anbieter von Dienstleistungen zu erreichen. In dem Entschließungsantrag heißt es, die Parlamente hätten aufgrund der Komplexität und der knappen Zeit für Verhandlungen bisher immer weniger Ausmaß, Richtung und Wertevorstellungen durchsetzen können und häufig das Verhandlungsergebnis ohne parlamentarische Diskussion ratifiziert.
Die Bundesregierung wird aufgerufen, den Bundestag möglichst früh zu unterrichten und auf Brüssel einzuwirken, die eingeforderten Informationsrechte der nationalen Parlamente sicherzustellen. Bei den Verhandlungen über das GATS habe die Kommission bislang keine der "schwerwiegenden Bedenken" aufgegriffen, die die Achtung der Menschenrechte und vor allem die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping, Armutslöhnen und Missbrauch von Scheinselbstständigkeit betreffen, wie dies der Bundestag wiederholt verlangt habe. Die Würde des Menschen müsse bei künftigen GATS-Verhandlungen durch die EU-Kommission und die Regierung Vorrang vor "kommerziellen Zielen" genießen, heißt es.