Der Bundesrat hat am 10. Februar des gestorbenen Altbundespräsidenten Johannes Rau gedacht. "Sein Tod berührt uns schmerzlich", sagte Bundesratspräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zu Beginn der Sitzung. Carstensen würdigte die Lebensleistung Raus, der ein halbes Jahrhundert Politik gemacht habe. Rau, der 20 Jahre Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen war, habe die Geschichte des Bundesrates mitgeschrieben. Er sei ein "Föderalist aus Überzeugung und Leidenschaft" gewesen. Carstensen erinnerte an Raus Engagement für das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern sowie dessen historische Rede vor dem israelischen Parlament.
Der Bundesrat will mit einer Zulassung von Ersatzbewerbern künftig Nachwahlen zum Bundestag im Fall des plötzlichen Todes eines Direktkandidaten vermeiden. Die Länderkammer beschloss am 10. Februar einen von Rheinland-Pfalz eingebrachten Gesetzesantrag, mit dem sich jetzt der Bundestag befassen muss. Bei der jüngsten Bundestagswahl musste in Dresden nachgewählt werden, weil die NPD-Bewerberin für den Wahlkreis gestorben war.
Die Parteien sollen künftig die Möglichkeit haben, neben jedem Wahlkreisbewerber einen Ersatzkandidaten zu benennen. Eine Nachwahl wäre nur noch beim Tod beider Kandidaten vor der Wahl nötig. Der Ersatzkandidat soll auch dann antreten können, wenn der erste Bewerber die Wählbarkeit verliert oder die Annahme ablehnt und wenn der gewählte Direktkandidat vorzeitig aus dem Bundestag ausscheidet. Verzichtet eine Partei auf die Benennung eines Ersatzbewerbers, gäbe es im Todesfall keinen Direktkandidaten. Die auf diesen Kreiswahlvorschlag entfallenden Stimmen wären ungültig.
Das Nachrücken eines Ersatzkandidaten in den Bundestag hätte Bedeutung für die so genannten Überhangmandate. Scheiden bisher die mit einem Überhangmandat in den Bundestag gewählten Abgeordneten vorzeitig aus, bleiben ihre Plätze unbesetzt. Dies kann bei einem knappen Wahlausgang die Mehrheitsverhältnisse verändern. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mit den über die Erststimme gewählten Kandidaten mehr Sitze im Bundestag erhält als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die Initiative geht jetzt zur Beratung in die Bundesratsausschüsse und muss anschließend vom Bundestag behandelt werden.
Hamburg hat seinen Vorstoß, die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern verbindlicher zu machen, im Bundesrat eingebracht. Damit sollen "Fälle gröbster Vernachlässigung" verhindert werden, sagte Hamburgs Gesundheitssenator Jörg Dräger (parteilos) in der Länderkammer: "Wir müssen alles nur mögliche tun, um tragische Schicksale wie das der kleinen Jessica zu vermeiden." Das siebenjährige Mädchen war vor etwa einem Jahr nach Vernachlässigung durch die Eltern qualvoll verhungert.
Die Hamburger Initiative soll nun in den Bundesratsausschüssen beraten werden. Dräger sagte, das Ziel sei, die "freiwillige Teilnahme" an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 auch nach dem ersten Lebensjahr zu steigern. Es solle aber keine Zwangsuntersuchungen geben. Der Antrag ziele auf "weitergehende Hilfe für nicht untersuchte Kinder". In Fällen, in denen der Einladung zu den Untersuchungen nicht gefolgt werde, sollen Krankenkassen die Jugendämter informieren.
Der Bundesrat hat eine Vielzahl von überflüssigen Gesetzen abgeschafft. Die Länderkammer billigte die Entscheidung des Deutschen Bundestages, nach der im Bereich des Bundesinnenministeriums 90 Gesetze und Verordnungen wegfallen. Die Bereinigung des Bundesrechts, die demnächst auch andere Bereiche einbezieht, gehört zu der schon von der rot-grünen Bundesregierung angestoßenen Initiative Bürokratieabbau. Mit dem Gesetz wird der Bestand um Gesetze und Verordnungen bereinigt, die an Bedeutung verloren haben oder die nicht mehr zwingend erforderlich sind.
Der Bundesrat drängt auf verbesserten Datenabgleich im Kampf gegen den Missbrauch von Sozialleistungen. Die Länderkammer billigte einen Antrag des LandesBaden-Württemberg mit der Aufforderung an die Bundesregierung, schnellstmöglich eindeutige Rechtsgrundlagen für einen Datenabgleich zwischen Ermittlungsbehörden und den Trägern von Sozialleistungen zu schaffen. Der Antrag zielt darauf, dass Ermittlungsbehörden künftig Daten, die zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch von Interesse sein können, an die Träger von Sozialleistungen weiter reichen können. Die Möglichkeit zum Datenabgleich sei bislang "nicht eindeutig genug bestimmt". dpa Spieleinsatzsteuer ist umstritten
Im Bund-Länder-Streit um die künftige Besteuerung von Geldspielautomaten zeichnet sich keine Annäherung ab. Die Länder lehnen die Pläne des Bundes für eine Aufhebung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung ab. Sie beharren auf der Einführung einer nur ihnen zustehenden Spieleinsatzsteuer. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat in Berlin mehrheitlich beschlossen.
Seeschiffe sollen künftig besser vor Terrorangriffen geschützt werden. Der Bundesrat billigte entsprechende Änderungen des Seeaufgabengesetzes. Danach werden die Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder Beauftragte der Brüsseler Kommission ermächtigt, Schiffe in internationalen Gewässern bei Bedarf zu kontrollieren. Grundlage für solche Betretungsrechte an Bord ist eine EU-Verordnung.