Einleitung
Was wie eine Banalität klingt, ist ein Kernsatz im Selbstverständnis eines pluralistischen Gemeinwesens: Verbände sind für die Funktionsfähigkeit politischer Systeme unverzichtbar. 1 Dessen ungeachtet haben sie mit erheblichen Vorurteilen zu kämpfen. In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren Verbandsvertreter den politischen Prozess, höhlen die demokratisch legitimierten Institutionen aus und erkaufen politische Entscheidungen, die ihrem jeweiligen Verband zugute kommen. Das Vorurteil, Verbände würden politische Institutionen, Prozesse und Akteure zu einem Spielball organisierter Interessen degradieren, lässt sich nur schwer aus der Welt schaffen. 2 Die von Theodor Eschenburg in den sechziger Jahren als Frage formulierte "Herrschaft der Verbände" 3 wurde ungerechtfertigt als Faktum begriffen. Zweideutig gehaltene Titel in wissenschaftlichen Publikationen weisen Verbände als "stille Macht" 4 aus und tragen ungewollt zum negativen Hautgout bei. Der positiv konnotierte Pluralismusbegriff ist so dem anrüchigen "Lobbyismus" gewichen. 5
Neben den gesellschaftlichen Skeptizismus sind zusätzliche Probleme getreten: Die Bereitschaft zu ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem 6 Engagement nimmt mehr und mehr ab, worunter besonders Verbände in sozialen Dienstleistungssektoren zu kämpfen haben. 7 Außerdem setzt sich das Phänomen des "Trittbrettfahrers" mehr und mehr durch, der ohne eigenes Engagement von den Ergebnissen eines durch Verbandsarbeit bereitgestellten Kollektivgutes profitiert. 8 Die Notlage einzelner Verbände und ganzer Verbandssektoren wird nur oberflächlich wahrgenommen. Mit der Schwäche einzelner Verbandssektoren ist aber ein gesamtgesellschaftliches Problem formuliert. Dass die rund 4 000 bundesweit tätigen und in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages eingetragenen Verbände 9 neben ihrer eigentlichen Arbeit auch über einen erheblichen demokratiepraktischen Wert verfügen, ist bis dato nur am Rande thematisiert worden. 10
Funktionskatalog
Laut Pluralismustheorie liegt die Bedeutung von Verbänden für ein politisches System in der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt. 11 Sie realisieren damit einen wichtigen Aspekt der Volkssouveränität. Durch vier grundlegende Funktionen vermögen Verbände diesen Anspruch zu erfüllen: Aggregation, Selektion, Artikulation und Integration politischer Interessen sind die primären Aufgaben verbandlichen Handelns. Dazu gesellen sich zusätzliche sekundäre Verbandsfunktionen (Partizipation, Legitimation, sozioökonomische Selbstregulierung), die nicht primär die Aufgaben gegenüber ihrer Klientel betreffen, sondern freie Leistungen oder Leistungen im Auftrag des gesamten politischen Systems darstellen.
Interessenaggregation
Unter Interessenaggregation wird die Bündelung einer Vielzahl heterogener Forderungen zu einheitlichen verbandspolitischen Zielen und programmatischen Aussagen verstanden. 12 Dieser Prozess ist nicht auf Verbände beschränkt. Er verläuft auch in Parteien und Bürgerinitiativen, also in all jenen Organisationen, in welchen voneinander verschiedene Positionen in einheitliche und nach außen vertretbare Positionen umgemünzt werden müssen. Dies ist eine für Verbände stets schwierige Funktion. Besonders Großverbände sehen sich mit komplizierten Aggregationsprozessen konfrontiert: Sie müssen nicht selten zahlreiche Unterorganisationen mit Branchengegensätzen und Hunderttausenden von Mitgliedern vertreten. Als Faustregel gilt: Je heterogener die Interessenlage innerhalb eines Verbandes ist, desto schwieriger gestaltet sich die Aggregation. 13 Was den Beschäftigten in der einen Branche dienlich ist, kann für die Angehörigen des anderen Sektors schädlich sein. 14
Einerseits bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Verbandsaktivität. Der Verband ist stets auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner innerhalb seiner Organisation. Andererseits bietet dieser Mechanismus zugleich einen wirksamen Schutz gegen schwer integrierbare Einzelinteressen von Untergruppen. 15 Unrealistische oder augenblicklich nicht durchsetzbare Forderungen werden so von der Verbandsführung erst gar nicht thematisiert.
Die Aggregation von Interessen wird öffentlich kaum wahrgenommen. Dabei handelt es sich hier um eine Vorbedingung für die Verbandsarbeit überhaupt. Kernaufgabe der Aggregation ist die Auswahl einer eindeutig bestimmbaren Position aus den Einzelmeinungen, Wünschen, Bedürfnissen und Forderungen eines Interessenspektrums. Einerseits geschieht dies durch Bündelung, also die Zusammenfassung ähnlicher Interessen. Andererseits werden Forderungen auch komprimiert, auf ihre Kerninhalte reduziert. Auf diese Weise erreicht der Verband eine eindeutige sachliche Position, die er nun nach außen vertreten kann. In der Regel wird die Gesamtheit der aggregierten Positionen programmatisch zusammengefasst. 16 Würden alle unter den Mitgliedern artikulierten Forderungen nach außen vertreten, wäre der gesamte Verband handlungsunfähig. Für eine nicht aggregierte Vielzahl an Interessen stünden weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen bereit, zumal sich der Verband auch nicht eindeutig von anderen Verbänden abgrenzen könnte. Verbände stellen deshalb in der Regel nur ihre zentralen Forderungen auf, da sie ansonsten auch anfälliger gegenüber Gegenforderungen anderer Verbände wären.
Aggregation ist aber auch hilfreich für die Entscheidungsfähigkeit der Adressaten im politischen System. Nur klar bestimmbaren Positionen und Forderungen können eindeutige Maßnahmen zugeordnet werden. So fungiert die Aggregation von Interessen als Schutzmechanismus des politischen Systems vor Überlastung. Würden Verbände diese Funktion nicht erfüllen, wären unzählige (einander widersprechende) Einzelforderungen gegenüber dem Entscheidungssystem die Folge. Die Befriedung gesellschaftlicher Konflikte durch politische Steuerungsmaßnahmen wäre vor diesem Hintergrund nur schwer möglich.
Interessenselektion
Selektion bezeichnet die aus der Aggregation resultierenden Wirkungen der Verbände auf das politische System. Um die beschriebene Überlastung des Systems zu verhindern, sind Filtermechanismen vonnöten, mit deren Hilfe eine Vorauswahl getroffen wird.
Verbände erfüllen diese Funktion, indem sie nur diejenigen Interessen vertreten, die realistisch durchsetzbar sind. Mit Selektion ist damit zunächst einmal ein Problem der verbandsinternen Willensbildung gemeint. Darunter ist zu verstehen, dass unterschiedliche Interessen auf einen Minimalkonsens zu bringen sind. Selektion ist daher die Findung eines Kompromisses, die Kanalisierung von eventuell divergierenden Forderungen im eigenen Interessenspektrum. 17
Dazu gehört auch der systematische Ausschluss von Extrem- und Minderheitsmeinungen. Verbände wählen Forderungen aus, die sie einerseits als besonders wichtig erachten, andererseits zu einem bestimmten Zeitpunkt für optimal durchsetzbar halten. Aus diesem Grund entwerfen sie Prioritätenlisten und verfolgen kurz-, mittel- oder langfristige Ziele. Durch öffentliche Thematisierung können sie bestimmte eigene Anliegen auf die Tagesordnung setzen. Je eher ein Verband dazu in der Lage ist, die politische Diskussion innerhalb und außerhalb des Parlamentes mitzubestimmen, desto erfolgreicher wird die verbandliche Arbeit sein. Mindestens ebenso wichtig ist die Fähigkeit, breite gesellschaftliche Diskussionen in den Medien zu verhindern oder aber Begriffe überhaupt zu besetzen.
Andererseits kommt diese Filterfunktion aber auch den Adressaten der Verbandspolitik zu: Amtsinhaber sind für an sie herangetragene Wünsche unterschiedlich empfänglich. Abgeordnete etwa haben selektiven Kontakt mit ausgesuchten Verbandsvertretern: Sie wählen aus, welche Interessen in ihrem Wahlkreis besonders berücksichtigt werden sollten. Es handelt sich dabei jedoch nicht um rein subjektive Selektionsleistungen. Die Ausrichtung an bestimmten Interessen bedeutet - im Gegenteil - immer auch eine Vereinfachung der gesellschaftlichen Realität. So garantieren Verbände den ungehinderten Kommunikationsfluss zwischen Staat und Gesellschaft. Aus diesem Grund können sich die staatlichen Institutionen nicht einfach durch den Ausschluss bestimmter Gruppen vor Überfrachtung schützen. Vielmehr müssen sie durch eine institutionalisierte und demokratisch legitimierte Form der Informationsauswahl Selektionsleistungen erbringen. Selektion kann mit negativen Folgen behaftet sein. Neben dauerhaftem Ausschluss kann sie auch zu einer Monopolisierung und Privilegierung von Interessen führen. Verbände wirken deshalb zugleich als "gate keeper" im politischen System. Denn die Handlungsfähigkeit des politischen Systems liegt ebenso in ihrem eigenen Interesse, wie die Monopolisierung und dauerhafte Exklusion von Interessen ihr entgegenstehen. Aus der Art und Weise, wie Verbände diese Funktion erfüllen, lässt sich der demokratische Zustand einer Gesellschaft ablesen. 18
Interessenartikulation
Artikulation bedeutet die Umformung von latenten in manifeste Interessen. Verbände wenden sich zur Durchsetzung der Mitgliederinteressen mit Forderungen an das zentrale politische Entscheidungssystem. In diesem Sinne leiten sie die Interessen der Mitglieder zunächst einmal lediglich weiter. Weitaus häufiger aber müssen Einzelinteressen des Verbandes erst einmal in konkrete Aussagen umformuliert werden. Allgemeine Einstellungen werden auf diesem Wege zu kollektiven Verhaltenserwartungen verdichtet. Dies geschieht entweder auf dem Wege der öffentlichen Diskussion oder durch den direkten Zugang zur für die Sachentscheidung zuständigen Stelle im Staatsapparat.
In dieser Funktion wird deutlich, dass Verbände Sachwalter ihrer Mitglieder sind. Sie versuchen, auf der Basis eines "generalisierten Mandats" deren Interessen vorzutragen und durchzusetzen. Insofern sind die Verbände auch als soziale Mechanismen zu betrachten: Sie machen auf Problemlagen aufmerksam, formulieren latente Interessen und machen diese öffentlich. Die Kommunikationsströme verlaufen innerhalb des Verbands aber nicht automatisch von unten nach oben. Nicht selten beruht die Formulierung der Verbandsziele auf der Initiative der Führungsgremien, die unter den Mitgliedern für ihre Vorschläge werben. Auf diese Weise werden die Mitglieder für spezifische Themen überhaupt erst sensibilisiert. 19
Artikulation ist innerhalb eines Verbandes ein hoch komplexer Vorgang. In seinem Verlauf initiiert, formuliert und transportiert die Führungsspitze eines Verbands Interessen. Der jeweilige Verband weist dabei umso mehr Durchsetzungsfähigkeit auf, je höher sein Organisationsgrad ist. 20 So können bestimmte kleine Verbände großen Einfluss erlangen, wenn sie im Falle des Ausstandes großflächigen volkswirtschaftlichen Schaden bewirken können.
Artikulation ist noch am ehesten beobachtbar. Mit der stets wachsenden Bedeutung der medialen Inszenierung von verbandlichen Forderungen nimmt diese Tendenz zu. Spezifische Begriffe wie "pressure group" oder "Lobbyismus" deuten darauf hin, dass die Öffentlichkeit vor allen Dingen auf diese Funktion von Verbänden rekurriert, wenn es darum geht, den Charakter von Interessengruppen zu beschreiben. 21 Abermals profitieren auch die zentralen Ansprechpartner der Verbände von dieser Funktion: Für die Amtsinhaber in den staatlichen Institutionen schafft die Artikulation von Interessen durch Verbände erst die Möglichkeit, realitätsgerechte Ordnungs- und Verteilungsentscheidungen zu treffen.
Integration
Verbände wirken außerdem an der langfristigen Integration der Bürgerinnen und Bürger in den Staat mit. Neben den primären (Familie, "peer-group") und sekundären Integrationsinstanzen (Vorschule, Schule) bilden Verbände zusammen mit Parteien und Kirchen eine dritte Form politischer Integration. 22 Sie bauen das Individuum in Vermittlungsprozesse ein und verdeutlichen ihm die Komplexität des politischen Prozesses. Mit Integration ist der Aufbau von Identifikationshaltungen gemeint, die erst zur Gruppenbildung führen. Endprodukt ist die Loyalität gegenüber dem politischen System. Indem Verbände durch freie Konkurrenz die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen versuchen, wirken sie an deren Integration in den Staat mit. 23 Auf diese Weise erfüllen sie abermals innerverbandliche und demokratiestützende Funktionen. Sie stärken damit die Funktions- und Steuerungsfähigkeit des politischen Systems. 24
Die Integrationsfunktion ergibt sich aus dem Zusammenspiel der bisherigen Funktionen. Werden diese zufriedenstellend erfüllt, so ist auch eine adäquate politische Integration der Vielzahl an Interessen gewährleistet. Verbände schaffen politisch-kulturellen Nährboden und bieten eine Vielzahl an Partizipationsmöglichkeiten. Damit ist auch politischer Ausgrenzung und subjektivem Empfinden der Machtlosigkeit ein Riegel vorgeschoben. 25
Insofern ist die Integrationsfunktion für die Befriedung von Gesellschaften elementar. Integration wird auch dadurch erzielt, dass sich die Mitgliedschaften von organisierten Interessen milieuübergreifend überlappen und so als Verbindungsglied fungieren. So kann das politische System höchstmögliche Integrationskraft entfalten und seine Grenzen stabilisieren.
Partizipation
Verbände bieten die Chance zur politischen Teilhabe und damit letztlich auch zu Information und Kommunikation. 26 Partizipation ist dabei ein logisches Ergebnis der Integration. Verbände ermöglichen prinzipiell die Beteiligung von Individuen an der politischen Willensbildung über den zeitlich festgesetzten und begrenzten Wahlakt hinaus. Sie stellen die dazu notwendigen Partizipations- und Kommunikationsmedien in der Gesellschaft überhaupt erst zur Verfügung. Dabei sind mehrere Formen der Partizipation zu unterscheiden. Mitglieder können innerhalb der Verbandshierarchie aufsteigen, Kontakte mit politischen Entscheidungsträgern aufbauen und pflegen und ehrenamtliche Funktionen übernehmen. Allerdings will nur ein geringer Anteil der Verbandsmitglieder partizipieren oder kommunizieren. Zum einen erklärt sich dies aus der in allen größeren Organisationen zu beobachtenden Oligarchisierung der Willensbildung. Auch in Verbänden bilden sich Eliten heraus, die den Verband führen, da sie über einen Informationsvorsprung verfügen. Um überhaupt effektive Arbeit leisten zu können, sind Verbände zum Aufbau hierarchisch-bürokratischer Strukturen gezwungen. 27 Zum anderen ist ein Großteil der Mitglieder tatsächlich nur durch Zusatzanreize 28 zu vermehrtem Engagement zu bewegen. Daher ist auch die alleinige Mitgliedschaft in mehreren Verbänden gleichzeitig noch kein Beweiskriterium für Partizipationsbereitschaft.
Der demokratiepraktische Wert liegt auf der Hand: Nicht nur Verbände, die den Regierungskurs unterstützen, tragen zur Legitimation des politischen Systems bei. Auch der Opposition nahe stehende Organisationen, die sich mit Forderungen an die Akteure des politischen Systems wenden, erkennen seine grundsätzliche Legitimation an. 29 Partizipation in Verbänden schärft so das politische Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Sie gewinnen Einblick in die Funktionslogik des politischen Systems. Angehörige aller Bevölkerungsschichten erhalten die Möglichkeit, den Kompromiss als Wesensmerkmal von Demokratien kennen zu lernen.
Sozioökonomische Selbstregulierung
Mit sozioökonomischer Selbstregulierung ist die Tatsache gemeint, dass es Politikbereiche gibt, in denen der Staat Aufgaben an Verbände delegiert hat (Wirtschaft, Gesundheit). 30 Selbstregulierung ist eine den Verbänden zugeschriebene Ordnungsfunktion und manifestiert damit einen zusätzlichen Wert von Verbänden für das politische System: Mit der Übernahme von Regulationsfunktionen in ihrem Bereich entlasten Interessengruppen den Staat. Dies geschieht auf zweierlei Weise: Einerseits müsste der Staat die regulativen Aufgaben von Verbänden kostenintensiv selbst erbringen. Staatlich gelenkte Bündelung und Selektion würden zusätzliche bürokratische Ressourcen erforderlich machen. Diese stellen Verbände bereit, in dem Bewusstsein, autonom für die Durchsetzung eigener Interessen sorgen zu können. Andererseits wäre nicht nur eine zusätzliche Belastung, wenn nicht gar eine erhebliche Überlastung staatlicher Institutionen beschrieben und deren Steuerungsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Dem zentralen politischen Entscheidungssystem wird die kostenintensive Informationssuche erleichtert und abgenommen. Stattdessen wird die gebündelte, mehrheitsfähige Position eines Interessenspektrums fertig "serviert". 31
Der Staat wird dadurch erheblich entlastet. Besonders deutlich wird die entlastende Funktion verbandlicher Aktivität in der Tarifautonomie. 32 Während die Mehrzahl der Verbände nur durch Einflussnahme auf Parteien, Regierung und Parlament Berücksichtigung erfährt, verleiht die verfassungsmäßig garantierte Tarifautonomie den Konfliktparteien im Arbeitskampf eine besondere Stellung. Über die Auswirkungen von Tarifabschlüssen auf Preise, Geldwert, Beschäftigung und internationale Konkurrenzfähigkeit zeitigen sie ein Bündel an Folgemaßnahmen. Diese können der wirtschaftspolitischen Zielsetzung durchaus zuwiderlaufen, sofern keine Einigung mit den staatlichen Instanzen erfolgt. Damit ist der staatliche Einfluss auf die Wirtschaftspolitik eingeschränkt.
Legitimation
Legitimation ist die "Generalfunktion" unter den Verbandsfunktionen. Die Legitimation politischen oder sozialen Handelns ist in Demokratien mit transparenten Entscheidungsprozessen verknüpft. Verbände erfüllen diese Funktion, indem sie zentralen gesellschaftlichen Forderungen Ausdruck verleihen. Die staatlichen Institutionen ihrerseits sind zur Einhaltung der demokratischen Spielregeln verpflichtet. Legitim sind dementsprechend nur solche Maßnahmen und Eingriffe, die durch demokratisch legitimierte Mandatsträger demokratisch und rechtsstaatlich getroffen und beschlossen werden. Eine entscheidende Legitimationsstütze erhalten staatliche Institutionen vor allem dadurch, dass sie zur wichtigsten Instanz der Gewährleistung der Lebensgrundlagen aller Bürger geworden sind (Bildung, innere und äußere Sicherheit, Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum). Umgekehrt würde ein Staat, der diese Funktionen nicht mehr wahrnehmen kann, nicht mehr auf die Anerkennung der Legitimität seiner Eingriffe und Forderungen (Wehr- oder Zivildienst, Steuererhebung, Sozialabgaben) durch die Bürger vertrauen können. In diesem Sinne besteht die staatliche Legitimation sowohl aus der Effizienz seiner Maßnahmen als auch der gleichzeitigen Einhaltung demokratischer Spielregeln durch ihn selbst. Darüber hinaus gilt für staatliche Entscheidungen und Maßnahmen das Prinzip der allgemeinen Verbindlichkeit. Dieses ist nur durchzusetzen, wenn sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützend hinter die staatlichen Eingriffe stellt.
Gerade hier spielen die Verbände eine entscheidende Rolle. Ist die Verfahrenslegitimität des demokratischen Staates einmal anerkannt, wird seine Effizienz in den Mittelpunkt gerückt. Einen nicht hinterfragbaren, allumfassenden Gestaltungsanspruch wie in totalitären Systemen gibt es im demokratischen Staat nicht. Er muss seine Eingriffe begründen und durch wohlfahrtsstaatliche und am Gemeinwohl orientierte Maßnahmen für die Loyalität der Bürger sorgen. 33
Die Verbände wirken an dieser Stelle als Repräsentanten spezieller Bevölkerungsgruppen entscheidend mit. Sie ermöglichen es dem Individuum, auch abseits der Wahlurne auf die Formulierung von Politik Einfluss zu nehmen. Außerdem wird in täglicher Verbandsarbeit sichergestellt, dass politische Entscheidungen nicht fernab konkreter Lebenssituationen der Menschen getroffen werden. Solange eine gesellschaftliche Gruppe eine reelle Chance sieht, den eigenen Forderungen erfolgreich Nachdruck zu verleihen, stellt sie die Legitimität des politischen Systems nicht in Frage. Insofern verdeutlichen verbandliche Forderungskataloge an staatliche Instanzen eine enge Bindung an die Gegebenheiten des politischen Systems. Diese Forderungen sind Ausdruck der Akzeptanz seiner demokratischen Spielregeln und Spiegelbild des Vertrauens in die Effektivität seiner Prozesse.
Fazit und Zusammenfassung
In jeglicher der genannten Funktionen ist die besondere Bedeutung der Kommunikation dominant. Verbände wirken wie kommunizierende Röhren zwischen Gesetzgeber, Verwaltung und den von den staatlichen Maßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. 34 Dabei fördern oder beeinträchtigen sie aber nicht nur das Vertrauen der Bürger in den Staat, sondern bedingen auch die Wirksamkeit seiner Leistungen durch ihre Unterstützung oder aber ihren Widerstand. Neben ihrer Bedeutung für die Verbandsstruktur selbst als auch für das politische System und seine Funktionsfähigkeit ist auch die Mikroebene wichtig. Denn auch für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger leisten Verbände Unverzichtbares. Angesichts der Fülle und hohen Komplexität der zur Entscheidung anstehenden Probleme wäre jeder Einzelne überfordert, sich damit auseinander zu setzen. Insofern betätigen sich Verbände auch als "Interpreten des Staates", 35 erläutern gesetzgeberische Maßnahmen und sorgen damit für eine positive Grundhaltung gegenüber dem politischen System. Andererseits wären staatliche Instanzen ohne die Existenz aggregierender und selektierender Verbände in ihrer Steuerungskompetenz überfordert. Die Kosten temporaler und monetärer Natur zur Findung von Kompromisslösungen würden staatliche Möglichkeiten übersteigen. Gesellschaft und politisches Entscheidungssystem werden durch den Transmissionsriemen Verbände miteinander in permanente Verbindung gesetzt. Verbänden ist es so möglich, ihre Klientel optimal zu vertreten und deren Interessen durchzusetzen, das politische System wird "geerdet" und seine Maßnahmen werden an die gesellschaftliche Realität rückgebunden. Die agierenden Politiker können damit auf Veränderungen in der Gesellschaft, Wandlungen des Meinungsspektrums und den Drang zu Innovationen in adäquatem Maße reagieren.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Funktionen von Verbänden daher erkennbar nicht nur Selbstzweck sind, nicht nur dem Verband dienen, sondern wichtige Bedeutung für den demokratischen Prozess haben. Der Wahrnehmung ihrer Funktionen steht allerdings der eingangs beschriebene gesellschaftliche Skeptizismus mitunter im Wege. So ist den Verbänden selbst stark daran gelegen, ihr schlechtes Image nachhaltig zu verändern. 36 Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich die Verbandssysteme angesichts der hohen gesellschaftlichen Volatilität einem erheblichen Anpassungs- und Modernisierungsdruck ausgesetzt sehen. 37 Der ohnehin zu postulierenden machtpolitischen Ungleichheit von Verbänden gesellt sich der Umstand hinzu, dass Verbände im Bereich Arbeit und Soziales (DGB, Deutsches Rotes Kreuz usw.) mit schwerwiegenden organisatorischen und finanziellen Problemen zu kämpfen haben, während andere, die sich wie Amnesty International für die Einhaltung von Menschenrechten 38 oder den Erhalt der Umwelt wie etwa Greenpeace engagieren, besonders materiell kaum Sorgen haben. 39 Den negativen (populär-) wissenschaftlichen Darstellungen vor noch wenigen Jahren stehen neuerdings - insbesondere im Jahr 2005 - Veröffentlichungen gegenüber, welche sich der Problematik mit der nötigen Differenzierung nähern. 40 Dass Phänomene wie Korruption und überdimensionierter Einfluss von Verbandsinteressen auf politische Entscheidungen die Besorgnis erregende Ausnahme bleiben, kann daher nicht genug betont werden. Korruption muss auch weiterhin im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität gesehen werden, die oftmals die Vergabe hoch dotierter Positionen in Unternehmen betrifft. 41 Darüber hinaus ist festzuhalten, dass sich Korruption vornehmlich auf kommunaler Ebene abspielt. 42 Von Wirtschaftsverbänden einmal abgesehen, verfügen Verbände zudem nicht über die finanzielle Ausstattung, um dauerhaft politische Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Es ist daher ein weit überwiegend positives Bild der Verbandsfunktionen für moderne Gesellschaften zu zeichnen, das auch die öffentliche Wahrnehmung prägen sollte.
1 Vgl. Martin
Sebaldt/Alexander Straßner, Verbände in der
Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Wiesbaden 2004,
S. 15.
2 Vgl. dazu Werner Reutter, Organisierte
Interessen in Deutschland. Entwicklungstendenzen,
Strukturveränderungen und Zukunftsperspektiven, in: Aus
Politik und Zeitgeschichte (APuZ), (1999) 9, S. 7 - 15.
3 Theodor Eschenburg, Herrschaft der
Verbände?, Stuttgart 19632.
4 Thomas Leif/Rudolf Speth (Hrsg.), Die
stille Macht. Lobbyismus in Deutschland, Wiesbaden 2003.
5 Vgl. Christian Simmert, Die Lobby
regiert das Land, Berlin 2002.
6 Vgl. dazu Anne Hacket/Gerd Mutz,
Empirische Befunde zum bürgerschaftlichen Engagement, in:
APuZ, (2002) 9, S. 39 - 46.
7 Vgl. dazu Roderich Kulbach, Das
Ehrenamt im Wohlfahrtsverband. Quantitative und qualitative
Entwicklungen, in: Soziale Arbeit. Zeitschrift für soziale und
sozialverwandte Gebiete, (2002) 2, S. 55 - 60. Siehe dazu auch
Karl-Heinz Boeßenecker, Ehrenamt und Wohlfahrtsverbände,
in: Soziale Arbeit. Deutsche Zeitschrift für soziale und
sozialverwandte Gebiete, (1999) 3, S. 87 - 93.
8 Zur Theorie der NPÖ siehe Mancur
Olson, Die Logik des kollektiven Handelns. Kollektivgüter und
die Theorie der Gruppen, Tübingen 20023; Ulrich von Alemann,
Der Wandel organisierter Interessen in derBundesrepublik. Erosion
oder Abgrenzung?, in: APuZ, (1985) 49, S. 3 - 21; Bernhard
Ebbinghaus, Die Mitgliederentwicklung deutscher Gewerkschaften im
historischen und internationalen Vergleich, in: Wolfgang
Schroeder/Bernhard Wessels (Hrsg.), Die Gewerkschaften in Politik
und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch,
Wiesbaden 2003, S. 174 - 203.
9 Vgl. Martin Sebaldt, Die "Stille
Revolution" organisierter Interessenvertretung: Entwicklungs- und
Transformationsmuster westlicher Verbandssysteme in komparativer
Perspektive, in: Zeitschrift für Politik, (2004) 1, S. 1 -
28.
10 Vgl. Jürgen Weber, Die
Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik
Deutschland, München 1981(2); Martin Sebaldt, Verbände
und Demokratie: Funktionen bundesdeutscher Interessengruppen in
Theorie und Praxis, in: APuZ, (1997) 36 - 37, S. 27 - 37; vgl. dazu
aktuell Alexander Straßner, Zwischen Eigennutz und
Gemeinwohl: Verbandsfunktionen in Theorie und Praxis, in:
Gesellschaft-Wirtschaft-Politik, (2005) 2, S. 233 - 253.
11 Vgl. Heinrich Oberreuter (Hrsg.),
Pluralismus. Grundlegung und Diskussion, Opladen 1980.
12 Vgl. J. Weber (Anm. 10), S.
388.
13 Vgl. Franz Traxler, Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbände: Probleme der Verbandsbildung und
Interessenvereinheitlichung, in: Walther Müller-Jentsch
(Hrsg.), Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen der
industriellen Beziehungen, München 1999, S. 139 - 166.
14 Vgl. M. Sebaldt/A. Straßner
(Anm. 1), S. 60.
15 Ulrich von Alemann, Organisierte
Interessen in der Bundesrepublik, Opladen 19892, S. 188.
16 Vgl. dazu M. Sebaldt (Anm. 10), S.
27.
17 Vgl. M. Sebaldt (Anm. 10), S.
27.
18 Vgl. A. Straßner (Anm. 10), S.
238.
19 Siehe dazu vor allem Gerhard
Hirscher/Karl-Rudolf Korte (Hrsg.), Information und Entscheidung.
Kommunikationsmanagement der politischen Führung, Wiesbaden
2003.
20 Der Organisationsgrad bestimmt sich
durch das Verhältnis der im Verband organisierten Mitglieder
einer Branche und der gesamten Mitgliederzahl einer Branche.
21 Vgl. M. Sebaldt (Anm. 10), S.
27.
22 Siehe dazu Ulrich Meyer, Politische
Sozialisation, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.),
Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
Deutschland, Bonn 1997, S. 468.
23 Vgl. dazu auch M. Sebaldt/A.
Straßner (Anm. 1), S. 139 - 179.
24 Vgl. J. Weber (Anm. 10), S.
391.
25 Vgl. M. Sebaldt (Anm. 10), S.
28.
26 Vgl. ebd.
27 Vgl. J. Weber (Anm. 10), S.
393.
28 "Selective incentives" sind
Leistungen, die Verbände nur für ihre Mitglieder
bereitstellen. Diese ergänzenden Anreize müssen mit dem
eigentlichen Organisationszweck des Verbands nichts mehr zu tun
haben. Vgl. dazu M. Sebaldt/A. Straßner (Anm. 1), S. 107 -
112, 120 - 122.
29 Vgl. dazu U. von Alemann (Anm. 15),
S. 190.
30 Vgl. Wolfgang Schroeder,
"Konzertierte Aktion" und Bündnis für Arbeit: Zwei
Varianten des deutschen Korporatismus, in: Annette Zimmer/Bernhard
Wessels (Hrsg.), Verbände und Demokratie in Deutschland,
Opladen 2001, S. 29 - 54; Wolfgang Streeck, Korporatismus in
Deutschland. Zwischen Nationalstaat und europäischer Union,
Frankfurt/M. 1999.
31 Vgl. dazu M. Sebaldt (Anm. 10), S.
28.
32 Vgl. Nico Siegel, Die Politische
Ökonomie der Konzertierung in Deutschland. Das Beispiel
Bündnis für Arbeit, in: Sven Jochem/Nico Siegel (Hrsg.),
Konzertierung in Deutschland und Europa. Das Modell Deutschland im
Vergleich, Opladen 2003, S. 148 - 193.
33 Vgl. dazu J. Weber (Anm. 10), S.
397.
34 Verbände bilden demzufolge
gemeinsam mit Parteien und den Medien einen "intermediären
Sektor" aus Vermittlungsagenturen, der als Transmissionsriemen
gesellschaftliche Forderungen und Wandlungsprozesse dem zentralen
politischen Entscheidungssystem gegenüber thematisiert und
gegebenenfalls einspeist. Vgl. dazu M. Sebaldt/A. Straßner
(Anm. 1), S. 71.
35 Vgl. dazu Weber (Anm. 10), S.
393.
36 Siehe dazu Markus Feldenkirchen, Sie
wollen nicht die bösen Buben sein. Lobbyismus in Berlin, in:
Das Parlament Nr. 1 - 2/2003, S. 9.
37 Vgl. dazu M Sebaldt/A.
Straßner (Anm. 1), S. 277 - 308.
38 Vgl. Uta Devries, Amnesty
International gegen Folter. Eine kritische Bilanz, Frankfurt/M.
1998, S. 192 - 197.
39 Vgl. dazu Hans Jürgen
Lietzmann, "Greenpeace" als politischer Akteur, in: Ulrich
Willems/Thomas von Winter (Hrsg.), Politische Repräsentation
schwacher Interessen, Opladen 2000, S. 270 - 275.
40 Vgl. Wichard Woyke/Nils C. Bandelow,
Verbände. Eine Einführung, Schwalbach/Ts. 2005; Thomas
von Winter/ Ulrich Willems (Hrsg.), Interessenverbände in
Deutschland, Wiesbaden 2006; Ralf Kleinfeld/Annette Zimmer/Ulrich
Willems (Hrsg.), Lobbying. Strukturen, Akteure, Strategien,
Wiesbaden 2006; Gerhard Lehmbruch, Verbände im arbeitenden
Staat. Beiträge zur Organisation von Interessen, Wiesbaden
2006.
41 Vgl. Andreas Berg,
Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Ursachen und
Bekämpfung von Korruption und Untreue, Bad Iburg 2001.
42 Vgl. Wolfgang Lorig, Verantwortliche
Amtsführung im demokratischen Verfassungsstaat, in:
Zeitschrift für Politik, (2004) 4, S. 384 - 400.