Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und seine Amtskollegen aus den Ländern haben sich nach dem jüngsten Gammelfleisch-Skandal auf einheitliche Standards in der Lebensmittelkontrolle verständigt. Es soll ein System der Qualitätssicherung bei der Kontrolle von Lebensmitteln eingeführt werden, das eine "Auditierung" (Kontrolle der Kontrollbehörden) einschließt. Vor dem Verbraucherschutzausschuss des Bundestages sagte Seehofer am 8. September, die Standards müssten so definiert werden, dass "einfache Machenschaften" wie etwa dem Umetikettierungen im Fall des Münchner Fleischgroßhändlers aufgedeckt werden.
Die Länderminister haben sich auch darauf verständigt, am 22. September im Bundesrat dem bereits vom Bundestag beschlossenen Verbraucherinformationsgesetz zuzustimmen. Dieses Gesetz ermöglicht es nach den Worten Seehofers, die Namen von "schwarzen Schafen" zu nennen. Darüber hinaus solle aber auch der Strafrahmen für Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit stärker ausgeschöpft werden. Ob der Strafrahmen erhöht werden muss, soll zudem geprüft werden. Über Haftstrafen und Geldbußen hinaus wollen die Minister durchsetzen, dass der wirtschaftliche Vorteil aus illegalen Geschäften abgeschöpft werden kann. Ferner sollen Gastwirte und Köche, denen vergammeltes Fleisch angeboten wird, zur Meldung solcher Vorfälle verpflichtet werden.
Der Minister unterstrich vor dem Ausschuss, für eine "Kompetenz-Diskussion" in diesem Zusammenhang habe er kein Verständnis. Die Zuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit sei bei den Ländern richtig angesiedelt. Er habe auch nie eine Bundesoberbehörde gefordert. Den Vorwurf, es gehe hier um Machtspiele, wies er als "absurd und abenteuerlich" zurück.
Während Seehofer feststellte, dass die Kontrollen nicht "auf der Höhe der Zeit" seien, betonte sein bayerischer Amtskollege Werner Schnappauf (CSU) vor dem Ausschuss, die Kontrolle funktioniere, auch in Bayern. Die Landesregierung ziehe Konsequenzen und habe eine Spezialeinheit eingerichtet, die die Vollzugsbehörden unterstütze. Insgesamt seien in Bayern etwa 1.800 Personen für die Lebensmittelkontrolle eingesetzt. Schnappauf forderte von der EU, dass auch für den Zwischenhandel von Fleisch leichter lesbare und erkennbare Kennzeichnungen eingeführt werden. Bislang seien für Fleischhändler auch keine Fach- und Sachkundenachweise erforderlich. Was die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Händler angehe, müssten Berufsverbote, in schweren Fällen auch lebenslange Berufsverbote möglich sein.
Der Sprecher der Unionsfraktion im Ausschuss, Peter Bleser, befürwortete eine Zuverlässigkeitsprüfung für Lebensmittelunternehmer. Angesichts lückenloser Kontrollen auf Bauernhöfen akzeptiere er jedoch nicht, dass in einem Kühlhaus Kontrollen nur schwer durchzuführen seien. Mit der Nennung der Namen derjenigen, die vergammelte Produkte von Händlern gekauft hätten, sei eine "einmalige Abschreckung" geschaffen worden, sagte Bleser. Der SPD-Abgeordnete Wilhelm Priesmeier warf Schnappauf "eklatantes Versagen" vor, weil die Lebensmittelaufsicht bei acht Kontrollen in dem Münchner Betrieb nicht fündig geworden sei.
Von einer Bankrotterklärung der Minister sprach Hans-Michael Goldmann (FDP). "Sie haben gar nichts vereinbart", rief er ihnen zu. Seiner Meinung nach wird durch die Möglichkeit, die Namen der Sünder zu nennen, nichts erreicht. Bärbel Höhn von den Grünen äußerte Zweifel daran, ob die Kontrollbehörden auf der kommunalen Ebene richtig angesiedelt sind, weil es doch auch immer um Arbeitsplätze und Gewerbesteuerzahler gehe. Die Ausschussvorsitzende Ulrike Höfken (Grüne) sah das Hauptinteresse mancher Länder darin, keine Transparenz für ihre unzulänglichen Kontrollen zuzulassen. Kirsten Tackmann von der Linksfraktion nannte es schließlich merkwürdig, wenn jetzt Vorschläge kämen, die schon früher hätten umgesetzt werden müssen.