Nebeneinkünfte
Präsidium rügt unterlassene Offenlegung
Dem früheren Bundesinnenminister und heutigen Bundestagsabgeordneten Otto Schily (SPD) droht wegen unzureichender Angaben zu seinen Nebentätigkeiten ein Bußgeld in Höhe von bis zu 44.000 Euro. Das Bundestagspräsidium stellte in seiner Sitzung am 20. Februar einvernehmlich fest, dass Schily seine Pflichten nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete verletzt habe. Schily habe anwaltliche Mandate, die er seit Januar 2006 wahrgenommen habe und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet worden seien, nicht angezeigt, hieß es.
Es ist das erste Mal seit Einführung der Verhaltensregeln Ende 2005, dass ein Abgeordneter wegen unterlassener Offenlegung von Nebentätigkeiten vom Bundestagspräsidium gerügt und der Verstoß in einer Drucksache ( 16/8190) veröffentlicht wurde. Vor der Verhängung eines Bußgelds muss Schily erneut vom Präsidium angehört werden.
Der 75-Jährige selbst hat auf einzelne Mandate bezogene Angaben stets abgelehnt, weil er damit seiner Ansicht nach gegen seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verstoße. Lediglich zur Nennung der Gesamtumsätze aus seiner Anwalttätigkeit zeigte er sich bislang bereit. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" soll Schily 2007 vom Siemens-Konzern ein Honorar von 140.000 Euro für eine Beratungstätigkeit erhalten haben.
Abgeordnete sind verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte in drei Einkommensstufen offenzulegen. Kommen sie dem nicht nach, kann das Bundestagspräsidium ein Bußgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetendiäten verhängen. Eine Klage von neun Bundestagsabgeordneten, die durch diese Transparenzregeln ihr freies Mandat als Abgeordnete verletzt sahen, war vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.