Das Arbeitskampfrecht wird von der FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 16/7789) thematisiert. In dem Katalog von insgesamt 42 Fragen richten die Liberalen ihr Augenmerk auf die Entwicklung des Streikgeschehens in den vergangenen zehn Jahren. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nach volkswirtschaftlichen Schäden. Sie wollen auch wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung den Gerichten zu überlassen. Von Interesse ist für sie, ob Arbeitskämpfe auch dann zulässig sind, "wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung für die Allgemeinheit" bedeuten (zum Beispiel in den Bereichen Bahn, Post, Telekommunikation). In diesem Zusammenhang bringt sie eine Ankündigungsfrist von sieben Tagen ins Gespräch.
Der Bundestag hat am 21. Februar zwei Oppositionsanträge zu Teilhabechancen von Kindern aus armen Haushalten abgelehnt. Die Linke plädierte in ihrem Antrag ( 16/4486, 16/6013) dafür, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern die Fahrtkosten zur Schule oder Ausbildungsstätte bezahlt bekommen. Die Bündnisgrünen forderten in ihrem Antrag ( 16/5253, 16/5686), armen Kindern und Jugendlichen müssten Sachleistungen gewährt werden. Dazu zählten die Schülerbeförderung, sofern keine Kostenerstattung durch das zuständige Bundesland vorgesehen ist, Lernmittel, Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen sowie die Nutzung kommunaler Musikschulen und Bibliotheken.
Die in der zwölften Arzneimittelnovelle vom April 2004 verankerten Regelungen zur Beteiligung von Ethik-Kommissionen bei klinischen Prüfungen haben sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Wie aus einer Unterrichtung ( 16/7703) weiter hervorgeht, gilt dies auch für das neu eingeführte Verfahren zur Beratung so genannter multizentrischer klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen. Gleichwohl seien von den Beteiligten an klinischen Prüfungen Verbesserungsvorschläge gemacht worden, die sich auf das Antragsprocedere, den Datenschutz und die Gebührenerhebung bezogen. Daraus folge aber keine strukturelle Änderung des Verfahrens.
Strahlengeschädigte DDR-Soldaten und ihre Familien sollen in gleichem Maße entschädigt werden wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/8116). Bisher erhielten Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR eine Unfallrente, die auf die Altersrente angerechnet wird. Wehrdienstleistende der Bundeswehr, die aufgrund von Radarstrahlen erkrankt seien, bekämen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die aber nicht auf die Rente angerechnet werden.