RECHT
Die Klärung der Vaterschaft ist nun auch ohne ein kompliziertes Anfechtungsverfahren möglich
Bin ich wirklich der biologische Vater meines Kindes? Diese Frage umtreibt Männer seit jeher. Der am 21. Februar entsprechend einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen der Koalition und der FDP, gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung der Grünen angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6561, 16/6649, 16/8219) soll nun Männern helfen, darauf Antworten zu finden - ohne heimliche DNA-Tests und auch ohne ein langwieriges Anfechtungsverfahren.
In einem Klärungsverfahren kann der rechtliche Vater zukünftig verlangen, durch ein Gutachten zu erfahren, ob er tatsächlich der biologische Vater seines Kindes ist. Stimmt die Mutter diesem Test nicht zu, wird er durch ein Familiengericht festgesetzt, allerdings unter Beachtung des Kindeswohls. Sollte die Situation dem Kind nicht zumutbar sein, wird das Verfahren auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Es sein nun möglich, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor dem Plenum, unabhängig von einer Anfechtung Kenntnis über die Vaterschaft zu erlangen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen, wie es bei heimlichen Test der Fall gewesen sei. Es sei ihr wichtig gewesen, dabei auch das Kindeswohl zu berücksichtigen, was bei der von den Abgeordneten einstimmig abgelehnten Gesetzesvorlage des Bundesrates ( 16/5370) nicht der Fall gewesen sei. Von einem guten Tag für zweifelnde Väter sprach Jürgen Gehb (SPD). Das Klärungsverfahren "auf niedriger Flamme" verhindere die "Alles oder nichts Situation". Nun sei es möglich, Gewissheit zu erlangen, ohne die Familie durch die Anfechtung zerstören zu müssen.
Bei dem "heiklen Thema", so Sibylle Laurischk (FDP), sei es gelungen, die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Die Liberalen hätten allerdings schon 2005 in einem Antrag die Möglichkeit der Klärung ohne Anfechtungsverfahren vorgeschlagen. Damals sei man diesem Ansinnen nicht gefolgt. Von einem "Gesetz mit Schieflage" sprach Irmingard Schewe-Gerigk (Die Grünen) und kritisierte, dass bei einem eventuellen Anfechtungsverfahren die Kinderschutzklausel gestrichen wurde. Gegen diese Regelung wandte sich auch Jörn Wunderlich (Die Linke). Es fehle außerdem an Mindeststandards für die Tests und an Festlegungen zum Umgang mit den Proben.