WAFFENGESETZ
Die Neuregelung sieht nun auch ein Verbot gefährlicher Messer vor
Eine derartig breite Übereinstimmung ist im Bundestag wahrlich selten. Sowohl die Koalition, als auch Grüne und die Linksfraktion haben in der Bundestagssitzung am 22. Februar dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Novellierung des Waffenrechts ( 16/7717, 16/8224) in der durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung angenommen, nur die FDP stimmte dagegen.
Damit ist das Mitführen so genannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zukünftig verboten. So hatte es auch schon der ursprüngliche Entwurf der Regierung vorgesehen, allerdings lediglich die Imitate von Kriegswaffen und Pumpguns darunter verstanden. Jetzt sind alle Imitate von Kurz- oder Langwaffen davon erfasst, also auch Handfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver.
Eine weitere grundlegende Änderung betrifft das Messerverbot. Danach ist das öffentliche Mitführen von so genannten Einhandmessern und anderen Messern mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern verboten. Der Verstoß gegen diese Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet - ebenfalls eine deutlich weitergehende Regelung als ursprünglich vorgesehen. Für den CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel ist das Gesetz ein "guter Kompromiss". Zwar wisse er, dass man damit die Kriminalität nicht vollständig beseitigen werde, aber: "Die Politik muss tun, was möglich ist", so Grindel. Schließlich habe sie eine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger. Anscheinswaffen besäßen ein großes Bedrohungspotenzial - ein strenges Führverbot verbunden mit einer Bußgeldandrohung sei die richtige Antwort darauf.
Gemeinsam mit der SPD habe man auch in Folge der Erkenntnisse der öffentlichen Anhörung vom 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so Grindel, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen.
Auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte das Messerverbot. Mit einer "Kriminalisierung" habe das nichts zu tun. Die Polizei könne durchaus zwischen Pilzsammlern und gewaltbereiten Jugendlichen unterscheiden. Hövelmann regte an, bei zukünftigen Waffengesetzregelungen auch über ein Erwerbs- und Handelsverbot von Anscheinswaffen nachzudenken. Das wiederum lehnte Stephan Mayer (CSU) ab. Die Regelungen des europäischen Binnenmarktes stünden dem entgegen.
Für die Linksfraktion lobte Bodo Ramelow die Neuregelung. Spielzeugwaffen, die wie echte Waffen aussehen würden, müsse niemand haben, sagte er. Dem Opfer eines Überfalls oder einer Bedrohung sei es im Übrigen egal, ob dazu eine echte oder eine täuschend echte Waffe verwendet wird, sagte Ramelow. Die Folge sei so oder so oftmals eine lange Traumatisierung. Kritisch anzumerken sei allerdings, dass nach wie vor ein zentrales Waffenregister in Deutschland nicht vorgesehen sei.
FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff lehnte das Gesetz ab. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Das Vorgehen der Koalition sei von "purem Aktionismus vor der Wahl in Hamburg" geprägt und "reine Augenwischerei", so Wolff. Das zeige sich auch bei dem kurzfristig hinzugefügten "schwammigen" Messerverbot. Dem widersprach Gabriele Fograscher (SPD) und warf Wolff vor, sich zum Sprecher von Lobbyisten zu machen. Anders sei der Vorschlag der FDP, die Zuverlässigkeitsprüfung für den Waffenschein "aufzuweichen", nicht zu bewerten.