Das neue Elterngeld erfreut sich bei jungen Familien großer Beliebtheit. 67 Prozent des letzten Nettolohns bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro werden zwölf Monate lang bezahlt - wenn der Partner sich ebenfalls zwei Monate kindbedingt vom Arbeitgeber freistellen lässt, wird das Eltergeld sogar auf 14 Monate verlängert. Doch was sich so gut anhört, hat in letzter Zeit dennoch für viel Ärger gesorgt. Die Auszahlung nämlich ist ins Stocken geraten - Eltern warten teilweise monatelang auf ihr Geld. Der Grund dafür: die komplizierte Antragstellung, insbesondere die aufwendige Einkommensermittlung.
Um dem zu begegnen, haben die Länder Bayern und Rheinland Pfalz am 25. April einen Antrag zur Vereinfachung des Eltergeldvollzugs im den Bundesrat eingebracht. Der Länderantrag sieht vor, dass das bisherige, sehr aufwendige Verfahren zur Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit durch ein EDV-gesteuertes ersetzt werden soll. Bisher würden aus zwölf Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen etwa zehn Einzelwerte ermittelt und eine komplizierte Berechnung ausgeführt. Zukünftig solle aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung nur noch das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen entnommen werden, aus dem ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird. Dabei stütze sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und auf Pauschalen bei der Sozialversicherung. Ziel sei es, dass das Elterngeld zeitnah zur Geburt geleistet wird.