Die Linksfraktion will mit einem Gesetzentwurf ( 16/8449) das VW-Gesetz ändern. Die Vorschriften zu Stimmrecht und Stimmrechtsbeschränkung sollen ganz entfallen, ebenso die Passage, dass niemand in der Hauptversammlung das Stimmrecht für mehr als ein Fünftel des Grundkapitals ausüben darf.
Neu einfügen möchte die Fraktion die Passage, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen bis zu drei statt bisher zwei Aufsichtsratsmitglieder entsenden dürfen, solange ihnen Aktien der Gesellschaft gehören. Die Entsendung der zulässigen Höchstzahl soll nach Auffassung der Linken erfolgen, wenn die Anteile der Bundesrepublik und Niedersachsens insgesamt ein Fünftel der Stammaktien ausmachen.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober vorigen Jahres, einzelne Vorschriften des VW-Gesetzes, die der Begrenzung wirtschaftlicher Macht dienten, stünden im Widerspruch zum Recht der Europäischen Union. Nach Ansicht des Gerichts ist es nicht zulässig, dass das VW-Gesetz die Stimmrechtsbegrenzung für Großaktionäre und das Recht der öffentlichen Hand, vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu delegieren, vorsieht.
Aus Sicht der Linksfraktion greift diese Entscheidung in die Eigentumsordnung Deutschlands ein. Nach den europäischen Vorschriften sei es den Mitgliedstaaten vorbehalten, auch öffentliche Unternehmensformen einzuführen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf solle das VW-Gesetz so geändert werden, dass es möglichst viel von seinen Besonderheiten bewahrt, ohne im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu stehen, so die Linksfraktion.