Der Bundesrat fordert einen besseren Schutz für Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking". In der Sitzung am 25. April hat die Länderkammer dazu einen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz verabschiedet, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Die Opfer sollen danach nicht nur durch erhöhte Strafbarkeit geschützt, sondern flankierend dazu auch im Strafverfahren gestärkt werden, damit sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Dazu solle die Nebenklagebefugnis auf die genannten Geschädigten ausgedehnt und ihnen ein kostenloser Opferanwalt zur Seite gestellt werden, wodurch die besondere Schutzwürdigkeit unterstrichen werde.
Mit dem Gesetzentwurf schließe man Lücken im prozessualen Opferschutz, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD). Wenn Opfer von Zwangsheirat sich aus ihren Zwängen befreien wollen, müssten sie vor Gericht regelmäßig Fragen mit Bezug auf ihren höchstpersönlichen Lebensbereich beantworten. Bei dieser schwierigen Situation sollen sie zukünftig professionelle Hilfe durch einen Opferanwalt erhalten, der konsequent ihre Interessen vertritt, auch ohne dass es auf die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe ankommt.