Die Pläne der Regierung, Langzeitarbeitskonten durch einen neu gestalteten Insolvenzschutz besser abzusichern, werden von Experten begrüßt. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 5. November begrüßte die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) enthaltenen diesbezüglichen Maßnahmen. In Langzeitkonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen und später für längerfristige Freistellungen verwenden.
Über die Pläne, künftig nur noch 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds anlegen zu können, gab es unterschiedliche Auffassungen. Der Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Roland Wolf, betonte, nötig sei eine Übergangsfrist, da sonst eventuell Anlagen ab dem 1. Januar 2009 aufgelöst werden müssten. Roger Meurer, als Vertreter der Georgsmarienhütte geladen, bemerkte, Anlagebeschränkungen würden die Attraktivität von Langzeitarbeitskonten für die Arbeitgeber nicht erhöhen. Wolfgang Mansfeld vom Bundesverband Investment und Asset Management äußerte ähnliche Bedenken: Gerade für langfristige Konten sei eine höhere Grenze sinnvoll, da Anlageoptionen sonst zu starken Beschränkungen unterlägen. Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete die Beschränkungen als "sinnvoll", ergänzte aber, dass der Sicherungsgedanke hier im Vordergrund stehen müsse und es nicht um eine Geldanlage gehe.