Bundesrat
Die Länderkammer stimmt für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Bevor sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. November den einzelnen Gesetzesvorhaben widmete, ging es um das große Ganze: Der seit 1. November der Länderkammer vorsitzende saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) nutzte seine Antrittsrede für ein eindringliches Werben für einen erfolgreichen Abschluss der angestrebten Föderalismusreform II. Er wandte sich dagegen, den föderalen Aufbau der Bundesrepublik grundsätzlich in Frage zu stellen. Zwar sei es nötig, die föderalen Strukturen weiterzuentwickeln, sagte Müller. Dies dürfe aber nicht mit einer Fundamentalkritik an einem bewährten Verfassungssystem verwechselt werden. Der Föderalismus habe sich bewährt und die "historisch ihm zugewiesene Funktion erfüllt". Er beinhalte "erhebliche Innovationspotenziale" und gebe den Menschen Heimat. Eine Weiterentwicklung des Föderalismus müsse es etwa im Bereich der Bildungspolitik geben. Hier seien gemeinsame Standards und Leistungsprüfungen erforderlich.
In Bezug auf die Föderalismuskommission II forderte Müller, sich um "tragfähige Strukturen" zu bemühen, die Bund und Ländern "auf Dauer Wege aus der Verschuldungskrise" eröffnen. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzmarktkrise sei die Arbeit der Kommission "alles andere als obsolet geworden".
Der Bundesrat hat am 7. November für eine Reihe von Gesetzen grünes Licht gegeben. Unter anderem stimmte die Länderkammer für das bereits im September vom Bundestag verabschiedete Kinderförderungsgesetz. Es sieht vor, bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen. Außerdem soll im selben Jahr ein Rechtsanspruch auf diesen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt werden. Der Bund trägt mit 4 Milliarden Euro ein Drittel der geplanten Ausbaukosten von insgesamt 12 Milliarden Euro. Von 2014 an will der Bund für Betriebskosten jährlich 770 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Länder und Kommunen übernehmen dann ebenfalls jeweils 4 Milliarden Euro.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) kritisierte diese Kostenaufteilung. Wer große Geschenke mache, dürfe nicht später die Rechnung dafür präsentieren, sagte Wulff mit Blick auf den Finanzierungsteil des Bundes.
Teil des Kinderförderungsgesetzes ist es auch, von 2013 an auch jene Familien monatlich finanziell zu unterstützen, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen.
Außerdem billigte der Bundesrat die letzte gesetzliche Grundlage für den Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar in Kraft treten soll. Damit können Kassen, auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs), zum 1. Januar 2010 Insolvenz anmelden, wenn keine Kapitaldeckung vorhanden ist. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie die DAK, Barmer oder die Techniker Krankenkasse. Darüber hinaus wird die Konvergenzklausel verankert, die vorsieht, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich mit mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet wird.
Auch der Kompromiss zur Erhöhung der Lkw-Maut ab 1. Januar 2009 fand eine Mehrheit. Danach soll die Mauterhöhung für Lastwagen der Schadstoffklasse S3, der der Großteil der deutschen Lkw-Flotte angehört, die ersten zwei Jahre lang um zwei Cent niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Im Gegenzug soll der Mautsatz für alle anderen Schadstoffklassen im selben Zeitraum um 0,1 Cent höher ausfallen als vorgesehen.
Die Länderkammer stimmte zudem einer Steigerung der Milchproduktion in Deutschland um zwei Prozent zu. Hintergrund ist der EU-Beschluss vom März 2008, die einzelstaatlichen Milchquoten entsprechend aufzustocken. Damit hat der Bundesrat die von den Milchbauern geforderte Senkung der Milchmenge abgelehnt. Ein von Bayern eingebrachter Antrag, einen neuen Umrechnungsfaktor für Milch einzuführen, fand keine Mehrheit.
Die Ein- und Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie der Handel mit ihnen innerhalb Deutschlands werden künftig verboten. Verstöße können gegen das Handelsverbot mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 30. 000 Euro geahndet werden.