Auf grundsätzliche Zustimmung ist bei Sachverständigen die vom Bundesrat vorgelegte Reform der Bundesnotarordnung ( 16/4972) gestoßen. Der Rechtsausschuss hatte dazu für den 5. November zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Tilman Götte, erklärte in seiner Stellungnahme, die vorgesehene Kombination aus einer neu einzuführenden notariellen Fachprüfung, einer praktischen Ausbildung im Notariat und der Beibehaltung der Wartezeiten als Voraussetzungen für die Bestellung von Anwaltsnotaren stelle nach Überzeugung seines Verbandes eine "sachgerechte und vor allem rechtssichere Lösung" dar.
Der Sachverständige Hartwin Kramer, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, führte in seiner Stellungnahme aus, dem im Gesetzentwurf beschrittenen Weg, eine bei einem zentralen Prüfungsamt abzulegende Fachprüfung vorzuschreiben, halte er für eine "optimale Lösung". Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarvereins, machte hingegen deutlich, das zu errichtende Prüfungsamt sollte näher an der "demokratischen Legitimationskette" stehen, als dies nach dem Entwurf des Bundesrats bislang der Fall sei. Wie die Bundesnotarkammer sei auch der Notarverein der Auffassung, dass die Ernennung der Leitung des Prüfungsamts durch das Bundesministerium der Justiz - unter Anhörung der Bundesnotarkammern - dies "in sinnfälliger Weise" zum Ausdruck bringen würde.
Hans-Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, äußerte die Überzeugung, die Einführung einer notariellen Fachprüfung könnte verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, weil die Verwaltung des Notarwesens Sache der Länder sei. Nach dem Entwurf werde jedoch der Bundesnotarkammer und dem Bundesjustizministerium ein maßgeblicher Einfluss darauf für Anwaltsnotare eingeräumt. Diese Zweifel sollten vor der Einführung ausgeräumt werden.