FINANZEN
Große Koalition beschließt Änderungen am Jahressteuergesetz-Entwurf 2009
Kleine Änderung - große Wirkung: Durch die Streichung einer Jahreszahl im Entwurf des Jahressteuergesetzes ( 16/10189) können Zehntausende von Zeitsoldaten ihr Übergangsgeld weiterhin steuerfrei ausbezahlt bekommen. Die Bundesregierung hatte schon 2005 die Absicht gehabt, die Steuerfreiheit dieser Übergangsgelder, die finanzielle Belastungen der Soldaten durch den Wechsel ins Zivilleben mildern sollen, abzuschaffen. Damals war eine Verlängerung der Steuerfreiheit für alle Soldaten, die bis zum 31. Dezember 2005 in die Bundeswehr eintraten und vor dem 1. Januar 2009 ausgeschieden sind beziehungsweise noch ausscheiden, erreicht worden. Jetzt sollen alle Zeitsoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde, die Steuerfreiheit für Übergangsgelder erhalten. Auf den Zufluss der Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar 2009 komme es für die Steuerfreiheit nicht mehr an, heißt es im Entwurf der Änderungen zum Jahressteuergesetz, die Union und SPD im Finanzausschuss des Bundesrates einbrachten. Hintergrund der Änderung ist, dass den Soldaten bei Diensteintritt die Steuerfreiheit des Übergangsgeldes zugesagt worden war. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Bernhard Gertz, zeigte sich "sehr zufrieden mit diesen Plänen. Wir haben lange dafür gekämpft".
Eine weitere kleine Änderung betrifft die "Riesterförderung" für Wohneigentum. Der Regelung zufolge muss eine geförderte Wohnung auch vom Sparer (Zulagenberechtigter) genutzt werden. Endet die Selbstnutzung der Wohnung vor dem 85. Lebensjahr, muss das Wohnförderkonto sofort besteuert werden. Dies gilt auch, wenn der Sparer die Wohnung nicht mehr nutzen kann, weil zum Beispiel Pflegebedürftigkeit eintritt. Durch eine Änderung wird klargestellt, dass es nicht zur sofortigen Besteuerung kommt, wenn zum Beispiel ein Ehegatte ins Pflegeheim kommt und der andere noch in der Wohnung lebt.
Auch die Windenergie löst Änderungen im Gesetz aus. So erhalten Gemeinden keine Gewerbesteuer für Windenergie, wenn bei den Windrädern nicht ständig Arbeitskräfte tätig sind. Das wird jetzt geändert, so dass diese Form der Energieerzeugung zu höheren Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen führt. Sonst drohe die Gefahr, dass weniger Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden würden und die Bereitschaft gehemmt werde, "die mit dem Bau und Betrieb entsprechender Anlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Ortsbild und Landschaftsbild hinzunehmen", heißt es im Änderungsentwurf. Aus umweltpolitischen Gründen sei es daher geboten, die Standortgemeinden der Windkraftanlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen zu beteiligen.