Grundsätzlich gilt die Bewertung "interessant" als GAU. Wer für die Präsentation einer neuen Frisur oder nach dem Servieren einer ausgeklügelten kulinarischen Kreation den Kommentar "hm, ja, sehr interessant" erhält, weiß: Hier ist irgendetwas schiefgegangen. Für "interessant" hält der Deutsche Kulturrat den Vorstoß der CDU, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz zu verankern. Das müsste den Christdemokraten, die ihr Vorhaben gegen den Willen von Kanzlerin Angela Merkel durchgesetzt haben, zu denken geben. Auch die Zustimmung des SPD-Fraktionschefs Peter Struck, der meint, es spreche immerhin nichts dagegen, der deutschen Sprache den Verfassungsrang zu gewähren, sollte sie in Vorwahlkampfzeiten alarmieren. Dabei hat der Vorschlag durchaus seine Reize. Endlich könnte man alles, was ohnehin selbstverständlich ist, ins Grundgesetz schreiben. Dass die Sommermonate an der Ostsee in Deutschland grundsätzlich verregnet sind zum Beispiel oder die Steuern zu hoch oder dass es notorisch zu Heiligabend nicht schneit. Denkbar wäre auch, die Ewigkeitsklausel auf diese Verfassungsänderungen auszudehnen - dann wäre das ständige Meckern darüber auch endlich passé: Steht schließlich in der Verfassung, kann man nichts machen. Problematisch ist am Deutsch-Vorschlag allerdings, dass er große Bevölkerungsteile in echte Schwierigkeiten bringen wird. Ganze Landstriche müssten sich Alphabetisierungskursen unterziehen, um am offiziellen Leben im Land teilhaben zu können. Etwa in Sachsen: Denn dass das liebliche "nu" etwa, mit dem allein die Dresdner mehrstündige Unterhaltungen betreiben können, unter die Definition "deutsche Sprache" fällt, darf bezweifelt werden. Aber so lange sich Wahlsiege nicht im Grundgesetz festschreiben lassen, muss man Rücksicht auf die Eigenheiten der Wähler nehmen. Auch wenn die bestenfalls interessant sind.