In zahlreichen deutschen Städten versammelten sich Anfang der 1980er-Jahre Menschen, um gegen die für das Jahr 1983 geplante Volkszählung zu demonstrieren. Landesweit ging die Angst vor Überwachungsstaat und gläsernem Bürger um. Kaum vorstellbar im heutigen Computerzeitalter, in dem der Verkauf von Datensätzen zum verbreiteten Geschäft geworden ist. Wer mit seiner Kundenkarte an der Kasse viele persönliche Daten preisgibt, wird kaum verstehen, warum ganz unterschiedliche Menschen so vehement gegen eine Volkszählung protestierten. Egal ob autonom, grün oder konservativ, in einem waren sich die Gegner der befürchteten Datenentrechtung einig: Die Volkszählung muss gestoppt werden. Doch die Proteste blieben vorerst erfolglos. Gegen allen Widerstand verabschiedete der Deutsche Bundestag im Dezember 1981 das sogenannte "Volkszählungsgesetz".
Zwei Wochen vor dem Stichtag, dem 29. April 1983, stoppte das Bundesverfassungsgericht die Zählung. Ein halbes Jahr später befand das Gericht Volkszählungen schließlich allgemein für zulässig. Eine ursprünglich geplante Weitergabe von Daten an Behörden zur Korrektur der Melderegister erklärte das Gericht hingegen für unzulässig. Für den Bürger sei "nicht vorhersehbar", zu welchem Zweck die Behörden seine Angaben genau verwenden würden.
Das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" müsse eingehalten werden, erläuterte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, in der Urteilsverkündung, es sei jedoch "nicht schrankenlos". Volkszählungen in Verbindung mit einem Fragebogen, den die Bürger zu beantworten verpflichtet sind, wurden daher nicht grundsätzlich beanstandet. Allerdings habe der Gesetzgeber "angesichts der Gefährdung durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung mehr als früher auch organisatorische Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken", so Benda weiter.
Das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" gilt seit diesem wegweisenden Urteil als Grundrecht, obwohl es in dieser Form nicht im Grundgesetz festgehalten ist.
Die neu angesetzte Volkszählung fand schließlich bis zum 25. Mai 1987 statt und ergab eine Einwohnerzahl von 61.082.800. Niemand konnte ahnen, dass diese Zahl bald zur Makulatur würde, weil durch die Wiedervereinigung am 3. Oktober die Zahl der Bundesbürger um 17 Millionen anstieg. Seitdem hat es keine Volkszählung gegeben, doch 2011 soll es wieder soweit sein: Mit einem Zensusgesetz hat der Bundestag die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Diesmal werden jedoch nicht die Daten aller Bürger erhoben; nur etwa 8 Prozent der Bevölkerung sollen einen Fragebogen erhalten.