BUNDESRAT
Auch die Erbschaftsteuerreform ist beschlossen
Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer und dem Beschäftigungspaket der Großen Koalition zugestimmt, das Familienleistungsgesetz aber überraschend in den Vermittlungsausschuss geschickt. Mit der Zustimmung der Länder zur Erbschaftsteuerreform ( 16/7918) gingen fast ein Jahr dauernde parlamentarische Beratungen und Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien und innerhalb der Union zu Ende.
Der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU), dessen Partei zahlreiche Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf verlangt und durchgesetzt hatte, stellte in der Sitzung des Bundesrates am 5. Dezember erfreut fest, das normale, selbstgenutzte Familienwohnheim könne jetzt in ganz Deutschland erbschaftsteuerfrei an den Ehegatten und die Kinder vererbt werden. Das Gesetz sieht auch die steuerliche Schonung von Betrieben vor, wenn die Erben die Unternehmen weiterführen.
Auch das Beschäftigungspaket der Bundesregierung ( 16/10930) fand eine Mehrheit in der Länderkammer, auch wenn sich die Länderfinanzminister zuvor für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen hatten. Ihnen war die finanzielle Belastung der Länder durch das Paket, das unter anderem eine befristete Steuerbefreiung für Neuwagen und die Einführung der degressiven Abschreibung für Betriebe vorsieht, im Vergleich zu den vom Bund zu tragenden Steuerausfällen zu hoch. In einem Gespräch der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel wurden die Differenzen beigelegt.
Aufgehalten wurde von den Ländern jedoch das Familienleistungsgesetz ( 16/10809), das eine Erhöhung des Kindergeldes um bis zu 16 Euro im Monat und steuerliche Erleichterungen bei der Vergabe haushaltsnaher Dienstleistungen vorsieht. Die Länder waren hier nicht mit der Kostenaufteilung zufrieden und wollen den Kostenschlüssel im Vermittlungsausschuss noch zu ihren Gunsten ändern. Damit die Erhöhung des Kindergeldes zum Jahresanfang 2009 wirksam werden kann, müssen sich Bundestag und die Länder bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 19. Dezember einigen.