Das Agrarstatistikgesetz ist novelliert worden. Am 18. Dezember stimmte der Bundestag dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes ( 16/10994, 16/11413) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion zu.
Hintergrund der Gesetzesnovellierung ist die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts. Dies schaffe nach Angaben der Regierung zwar neue Auskunftspflichten. Von 53 bestehenden Informationspflichten könnten allerdings 32 wegfallen. Damit würden die Auskunftspflichtigen entlastet. Die Wirtschaft könne damit rund 1,3 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen.
Für eine Anpassung an das künftige EG-Recht müssten außerdem der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebungen ausgeweitet werden. Diese Erhebung bildet den Kern der für das Jahr 2010 geplanten Landwirtschaftszählung.
Ferner soll das Gesetz dazu beitragen, die Verwaltungsaufgaben zu straffen, die Verwendungsmöglichkeiten der erhobenenDaten zu erweitern und eine ausreichende Datengrundlage zu Emissionen von Klimagasen aus landwirtschaftlichen Quellen zu schaffen.
Mit der Erfassung der Klimagasemissionen begründete Die Linke ihre Zustimmung. Die Grünen kritisierten, dass die Erfassungsgrenzen angehoben werden sollen und lehnten das Gesetz ab. Die FDP enthielt sich.