MEDIEN
Ob Kinderpornographie oder EU-Fernsehrichtline: Im Bundestag kümmern sich gleich zwei Ausschüsse um Medienfragen - mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten
Soll die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie beim Host-Provider oder beim Client erfolgen? Und welche Methode ist die beste, um den Zugang zu solchen Seiten zu sperren: Hachwert oder DNS-Sperre? Mit derartig detaillierten und für den Laien oft unverständlichen technischen und rechtlichen Fragen beschäftigt sich der Unterausschuss Neue Medien. Neun Mitglieder beraten darin parlamentarische Vorgänge aus den Bereichen Wirtschafts-, Medien- oder Rechtspolitik, die sich ebenfalls mit Fragen der neuen Medien befassen.
Das Gremium - ein Unterausschuss des Ausschusses für Kultur und Medien - erfüllt auch schon durch seine personelle Besetzung eine "Querschnittsaufgabe", denn seine Mitglieder kommen aus den verschiedensten Bereichen. Von Anfang an, sollte dieser Ausschuss eine Querschnittsfunktion erfüllen. Schon bei seiner Einsetzung im Jahr 2000 erklärte der FDP-Abgeordnete Hans-JoachimOtto: "Die Errichtung eines Unterausschusses macht nur dann Sinn, wenn eine Themenbündelung erfolgt." Bei einer Doppelung der Themen in mehreren Ausschüssen verfehle ein Unterausschuss sein Ziel. Otto ist heute Vorsitzender des Ausschusses für Kultur- und Medien. Der Unterausschuss Neue Medien unterstützt die Arbeit seines Ausschusses. Denn er vertieft gerade Themen, die "sein großer Bruder" an ihn überwiesen hat. Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied: Während sich der Unterausschuss ausschließlich mit neuen Medien beschäftigt, stehen auf der Tagesordnung des Hauptausschusses auch alle anderen Medienfragen. So wird beispielsweise über das Parlamentsfernsehen genauso diskutiert wie über die Aufgabenplanung der Deutschen Welle. "Im Ausschuss wird zum Beispiel auch die Fernsehrichtlinie der EU besprochen", erklärt Cornelia Beek, Sekretärin des Ausschusses für Kultur und Medien. Auch wenn die Medienfragen in einer föderalen Ordnung überwiegend in die Kompetenz der Länder fallen, interessierten sich die Abgeordneten für alle aktuellen Entwicklungen. In Form von Selbstbefassungen können diese Themen dann auf die Tagesordnung gesetzt werden. "Dann finden im Ausschuss zum Beispiel Gespräche mit Medienpolitikern aus den Landtagen statt", sagt Beek.
Im Unterausschuss standen in dieser Legislaturperiode Themen wie die sogenannte Digitale Dividende, die Breitbandverkabelung oder mobiles Fernsehen auf der Agenda. "Der Vorteil des Unterausschusses besteht ja gerade darin, dass er ein Querschnittsausschuss ist, sodass zum Beispiel Jugendpolitiker und Medienpolitiker in Sachen Jugendmedienschutz gemeinsam diskutieren können", sagt Grietje Staffelt von den Grünen. Der Unterausschuss Neue Medien biete zudem die Möglichkeit, komplexe technische Entwicklungen und Fragen zu beleuchten. "Im Hauptausschuss für Kultur und Medien wäre eine solche Behandlung in einer solchen Tiefe und mit Beteiligung anderer betroffener Ausschüsse nur schwer möglich", so Staffelt. Auf dem Wege der Selbstbefassung wurde erst vor kurzem das Thema Kinderpornografie beraten. "Hier hat der Unterausschuss ein Thema aufgegriffen und auf die Tagesordnung gesetzt", unterstreicht Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion die Bedeutung des Ausschusses. Dabei sei es gelungen die sehr emotional geführte Debatte zu versachlichen. Im Hinblick auf Computerspiele sei dies ähnlich gewesen, sagt Petra Sitte von der Linksfraktion. Der Unterausschuss habe dafür gesorgt, die Bedeutung von Computerspielen als Kultur- und Wirtschaftsgut in den Vordergrund zu stellen. Dass letzte Wort, wo welches Thema behandelt wird, hat aber weiter der Ausschuss für Kultur und Medien. So sei etwa die parlamentarische Initiative zum Thema Onlinesucht 2008 im Unterausschuss gestartet worden, erläutert Dorothee Bär (CSU). "Im Endeffekt war das Problem allerdings so bedeutend, dass es nun federführend vom Hauptausschuss beraten wird."