MEDIENRECHT
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
"Größte Baustelle", "schlechter Kompromiss" heißt es bei der ARD. Als "Zwischenetappe" will die private Konkurrenz das Resultat der medienpolitischen Diskussion der vergangenen Monate sehen. Es geht um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Den haben die Ministerpräsidenten im Dezember unterschrieben, das auf das Vertragswerk drängende Brüssel hat es gut geheißen. Die Europäische Kommission hatte 2006 das Beihilfeverfahren wegen der deutschen Rundfunkgebühren eingestellt, daran aber Bedingungen geknüpft. So sollte dem mit Rundfunkgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern ein klares Regelwerk gegeben werden. Heraus kamen strikte Vorgaben für die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF: Sendungen dürfen nur sieben Tage im Netz bleiben - Großereignisse und Bundesliga-Spiele sogar nur 24 Stunden. Zusätzliche Angebote müssen strikt sendungsbezogen sein.
Ausgeschlossen sind damit zum Beispiel Anzeigenportale oder kommerzielle Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen. Neue und bestehende Internetangebote müssen zudem durch einen Drei-Stufen-Test. Dort wird geprüft, ob diese digitalen Angebote einen "publizistischen Mehrwert" haben und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Die ersten Verfahren für die NDR-Mediathek oder die KiKa-Angebote Kikaplus und kikaninchen.de erzürnten dann auch gleich die Privaten: der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sieht "weder die Unabhängigkeit des Prüfverfahrens noch die Beschwerde- und Anhörungsrechte der Betroffenen" gewährleistet. Denn die Angebote griffen in den Wettbewerb ein.
Private wie auch Europäische Kommission favorisieren externe Experten, die Öffentlich-Rechtlichen verweisen aber schon jetzt auf die horrenden Kosten für das bei vielen als bürokratisches Monster verschrieene Verfahren. Allein das ZDF rechnet mit Mehrkosten in Höhe von 1,25 Millionen Euro in diesem Jahr. Noch sind die Telemedienkonzepte bei ARD und ZDF im Feinschliff. Auch die Landesparlamente müssen den Vertrag absegnen, bevor er am 1. Juni in Kraft treten kann.