Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/12107) auf, sich für den Schutz von Homosexuellen in Nigeria einzusetzen. Im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche solle sie insbesondere verhindern, dass ein im nigerianischen Parlament eingebrachter Gesetzentwurf beschlossen wird, der sowohl homosexuelle Partnerschaften als auch jede Förderung oder Unterstützung der Rechte von Lesben und Schwulen unter Strafe stellt. Auch der Bundestag solle einen Beschluss fassen. Darin solle er Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle in Nigeria verurteilen und zum Ausdruck bringen, dass er den vorliegenden Gesetzentwurf mit großer Sorge betrachte.
Der Bundestag soll ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU beziehungsweise ihren Mitgliedstaaten und Montenegro ratifizieren. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12064) vorgelegt. Das Abkommen haben beide Seiten im März 2007 unterzeichnet. Oberstes Ziel ist es laut Regierung, der ethnisch und religiös zerrissenen Region zu Frieden, Demokratie und Wohlstand zu verhelfen. Aufgrund seiner geografischen Lage habe Deutschland ein besonderes Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa. Der Gesetzentwurf wurde am 5. März zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Abgelehnt hat der Bundestag am 5. März einen Antrag der Linksfraktion ( 16/9483),wonach die deutsche Regierung den Prozess von Annapolis stärker durch eigenständige Initiativen unterstützten sollte. So hatte Die Linke unter anderem gefordert, dass Israel die Politik der "systematischen Abriegelung" und Kontrolle der palästinensischen Gebiete aufgeben solle und Tel Aviv stattdessen den Frieden fördernde Maßnahmen und Regelungen nahegelegt werden sollten. Im Herbst 2007 hatten sich Israel und mehrere arabische Staaten zu einer Konferenz in den USA getroffen.
Die institutionelle Zukunft der Europäischen Union stand im Mittelpunkt einer Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten am 27. und 28. Februar 2009 in Paris. Der Bundestag wurde durch Präsident Norbert Lammert vertreten. Auch der Präsident des Europaparlaments, Hans-Gert Pöttering, nahm teil. Konkret ging es bei dem Treffen um die Umsetzung der Regelungen des Lissabon-Vertrags durch die nationalen Parlamente. Der Vertrag wurde von ihnen ausdrücklich begrüßt: Ihre Kompetenzen, Informations- und Mitwirkungsrechte bei der EU-Gesetzgebung würden sich mit dem Inkrafttreten deutlich erweitern und verbessern, hieß es. Gleichzeitig betonten die Parlamentspräsidenten, dass die nationalen Parlamente Vorkehrungen treffen müssten, um ihre Rechte stärker wahrzunehmen und untereinander noch unmittelbarer zu kommunizieren.