Der Streit um die Honorare für niedergelassene Ärzte hält an. Aus diesem Grund hat der Gesundheitsausschuss am 4. März den Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses, Professor Jürgen Wasem, zu einem Gespräch geladen. Der Bewertungsausschuss, in dem neben Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen auch fünf Unparteiische sitzen, ist mit der Schaffung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen der Honorarreform 2009 beauftragt.
Vor dem Ausschuss verwies Wasem darauf, dass erst im laufenden Jahr mit der in der Honorarreform geplanten Verbesserung der Vergütungssituation von Vertragsärzten zu rechnen sei. Bei der Neureglung der Vergütungen habe man immer auf eine Verbesserung der Situation im laufenden Jahr im Vergleich zum Jahr 2007 hingearbeitet. Das Jahr 2008, so Wasem, sei als Jahr der Umstellung gedacht gewesen, in dem es noch nicht den "kräftigen Schluck aus der Pulle" gebe. Ziel des Bewertungsausschusses sei es, ein bundeseinheitliches Bewertungssystem zuschaffen, also "aus 17 verschiedenen Systemen ein einheitliches System zu machen". Dass es dabei "knirschen" werde, sei nicht zu vermeiden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) einiger Bundesländer müssten 2009 im Vergleich zu 2008 sogar mit einem "Minus" leben, so Wasem.
Der Bewertungsausschuss habe daher eine "Konvergenznotklausel" eingefügt, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen habe. Wasem räumte ein, dass das beschlossene System "durchaus auch Schwächen" habe. Dennoch habe man sich im Bewertungsausschuss einstimmig zu dem System bekannt. "Das Grundkonzept ist von den Kassen vorgeschlagen und durch die KV angereichert worden", sagte Wasem, der eine "gnadenlose Analyse der Schwächen" ankündigte.
Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass etwa die KV in einem Land wie Baden-Württemberg "von der Vergütungsspitze an das Ende der Liste" durchgereicht werde, kritisierte die Union. Aus Sicht der SPD gibt es "Verwerfungen" zwischen den Facharztgruppen. Während "Laborärzte" mit vielen Patienten besser gestellt würden, seien beispielsweise Psychiater derzeit die Verlierer der Reform.
Den Verzicht auf eine gesetzlich festgeschriebene Konvergenzklausel bemängelten die Grünen. Die FDP sprach von einem "kaum noch durchschaubaren System".