Das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes und der Länder soll modernisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/12060) vorgelegt, mit dem die Voraussetzung für einheitliche Standards geschaffen werden soll.
Das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder ist durch die Haushaltsreform 1969 grundlegend neu gestaltet worden, heißt es in dem am 5. März an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf. Gegenwärtig seien auf staatlicher Ebene unterschiedliche Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesen festzustellen. Zwar bestehe bislang die Verpflichtung zur so genannten Kameralistik, wonach die öffentliche Haushaltswirtschaft auf einem System von Ein- und Auszahlungen basiert, trotzdem hätten in der Zwischenzeit einige Bundesländer Reformvorhaben auf den Weg gebracht, dieses kameralistische System auf ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) umzustellen und einen Produkthaushalt eingeführt.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sollen mit dem Gesetzentwurf die Grundsätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmenbedingungen neu geregelt werden, so die Regierung. Wesentliches Ziel sei dabei, eine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme zu ermöglichen.
Deshalb soll durch den Gesetzentwurf einerseits die Abkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten, möglich gemacht werden und andererseits das doppische Rechnungswesen zugelassen werden.