Die Aufklärungsmöglichkeiten insbesondere des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden verbessert. Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen verabschiedete der Bundestag dazu am 27. März einen modifizierten Regierungsentwurf zur Änderung des Artikel-10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Danach soll der BND durch eine begrenzte Befugnis zur Individualüberwachung von Telekommunikationsanschlüssen an Bord deutscher Hochseeschiffe bessere Möglichkeiten zur Aufklärung im Bereich der Weiterverbreitung von Atomwaffen und des internationalen Waffenhandels erhalten. Auch soll er zur Aufklärung des organisierten Einschleusens von Ausländern in die EU in bestimmten Fällen Telekommunikation im Ausland beziehungsweise mit Auslandsbezug überwachen können.
Verbessert werden sollen mit dem Gesetz zudem die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten für gefährdete Personen wie etwa im Ausland entführte Deutsche. Daneben sollen die Nachrichtendienste auch Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren speichern und weitergeben können, wenn von den Jugendlichen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten ausgehen könnte. Ferner soll die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen in bestimmten Fällen leichter Erkenntnisse an den BND weitergeben dürfen.