Das Konzept der Inneren Führung der Bundeswehr soll gestärkt und weiterentwickelt werden, darin sind sich die Fraktionen des Bundestages im Kern einig. So standen am 26. März gleich drei Anträge zur Abstimmung, von denen jedoch nur der Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/8378) angenommen wurde. Abgelehnt wurden dagegen die Anträge der FDP ( 16/8376) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8370). Die Koalition betonte, die Innere Führung müsse dem gesellschaftlichen Wandel angepasst werden, weshalb neue Aspekte wie Vereinbarkeit von Familie und Dienst, Integration von Frauen oder interkulturelle Kompetenz an Bedeutung gewinnen. Die FDP betonte in ihrem Antrag, in den Bereichen Ausbildung und Versorgung bestehe "erheblicher Verbesserungsbedarf". Die Grünen forderten in ihrem Antrag einen "zurückhaltenden" Streitkräfteeinsatz und den Ausbau ziviler Handlungsinstrumente.
Grundbücher per Computer zu bearbeiten, soll jetzt noch einfacher werden. Durch Ergänzung der Grundbuchordnung und der Grundbuchverfügung soll der rechtliche Rahmen für eine elektronische Vorgangsbearbeitung "unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards des deutschen Grundbuchverfahrens und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr vorgegeben werden", wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 16/12319) erläutert. Das Verfahren zum Abruf von Daten aus dem elektronischen Grundbuch solle insgesamt attraktiver gestaltet werden. Es habe sich herausgestellt, dass die Teilnahme der Notare an dem Verfahren wesentlich vom jeweiligen Urkundenaufkommen abhänge. Akzeptanzprobleme bestünden danach insbesondere bei Anwaltsnotariaten.
Ein EU-Rahmenbeschluss vom Oktober 2006, der den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen anwendet, soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei geht es um die Einziehung von Vermögen, die durch Straftaten entstanden sind, und um deren Aufteilung zwischen den Staaten. Die Bundesregierung hat deshalb nun einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/12320) vorgelegt. Künftig sollen auch Verletzte einer Straftat leichter entschädigt werden können.
Die FDP-Fraktion will eine Erleichterung von Adoptionen Minderjähriger erreichen. In einem Antrag ( 16/12293) fordern die Liberalen unter anderem eine Ermöglichung der Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebenspartnerschaft zusammenleben. Die FDP plädiert zudem für eine Gesetzesänderung, um auch Adoptionen zu ermöglichen, wenn der Altersunterschied zwischen den künftigen Eltern und dem Kind mehr als 40 Jahre beträgt. Bei der Adoption ausländischer Kinder sollen die Auslandsvertretungen vor der Einreise der Kinder nach Deutschland prüfen, ob die Adoption anerkennungsfähig ist.