Contergan
Gesetzentwurf regelt Entschädigung der Opfer
Die Neuorganisation des Entschädigungssystems für contergangeschädigte Menschen hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Am 26. März überwies der Bundestag einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ( 16/12413) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD regelt zum einen, dass die von der Firma Grünenthal zur Verfügung gestellten Mittel von 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einfließen können. Außerdem sollen zusätzlich weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden. Insgesamt also 100 Millionen Euro sollen künftig, zusätzlich zu den jetzigen Leistungen, als jährliche Sonderzahlungen ausgeschüttet werden. Aus den Erträgen des restlichen Stiftungsvermögens sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen.
Das Arzneimittel Contergan wurde im Jahr 1957 von dem Pharmaunternehmen Grünenthal auf den Markt gebracht und als Schlaf- und Beruhigungsmittel für Schwangere empfohlen. Die Folge: Rund 5.000 schwer missgebildete Kinder kamen in den nachfolgenden Jahren zur Welt. Ein jahrelanger Kampf der Opfer um Entschädigung begann, 1971 wurde die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" gegründet, die 2005 in Conterganstiftung umbenannt wurde.
Das neue Gesetz soll es künftig auch jenen Opfern, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, ermöglichen, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz geltend zu machen. Bis Ende 2010 haben die Betroffenen Zeit, ihre Ansprüche bei der Stiftung anzumelden.