"Was in England geschieht, ist in Deutschland nicht verboten." Auf diese kurze Formel brachte Jochen Taupitz seine juristische Einschätzung der sogenannten "englischen Versuche". In einem Gespräch mit dem Ethikbeirat des Bundestages am 25. März berichteten Taupitz und der Molekular-Mediziner Jens Reich, beide Mitglied des Deutschen Ethikrates (DER), über den Diskussionsstand zu Fragen der Chimären- und der Hybridbildung und den dabei ethisch relevanten Fragen.
Hintergrund der Beratung im Deutschen Ethikrat ist ein britisches Experiment, bei dem ein menschlicher Zellkern in eine tierische Eizelle eingepflanzt wurde - die Herstellung von Hybriden, die Reich als Variante des "therapeutischen" Klonens bezeichnete. Die Frage, ob die Herstellung derartiger Mischwesen nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz oder dem Stammzellengesetz zulässig ist, interessierte auch die Mitglieder des Ethikbeirates.
Für den Medizinrechtler und Bioethiker Taupitz war die Antwort eindeutig: "Weder das Embryonenschutz- noch das Stammzellengesetz verbieten solche Versuche in Deutschland."
Der Ethikbeirat lässt sich vom DER über die Ergebnisse seiner Beratungen informieren und berät dessen Stellungnahmen und Berichte. Der Beirat wurde im April 2008 mit dem Ziel eingerichtet, die außerparlamentarische Debatte über ethische Fragen im DER enger mit der Debatte im Bundestag zu verzahnen.